Beratung findet am 20. August im Stadthaus statt
Wie die Landeshauptstadt Schwerin mitteilt, bietet die Schiedsstelle am Donnerstag, 20. August, ihre nächste Sprechstunde an. Sie findet von 17 bis 18 Uhr im Stadthaus am Packhof statt.
Regulär wird die Beratung an jedem dritten Donnerstag eines Monats angeboten. Bei Bedarf können Verhandlungen auch nach Feierabend oder am Wochenende stattfinden.
Von Nachbarschaftslärm bis Sachbeschädigung
Die ehrenamtlichen Schiedspersonen können unter anderem bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Lärmbelästigungen, Problemen mit mangelhaften Reparaturen sowie Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen vermitteln.
Zum Zuständigkeitsbereich gehören außerdem Konflikte wegen Beleidigung, Verleumdung, leichter Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch. Ziel ist eine schnelle und möglichst kostengünstige Einigung ohne Gerichtsverfahren.
In einigen Streitfällen ist Schlichtung vorgeschrieben
Bei bestimmten nachbarrechtlichen und strafrechtlichen Auseinandersetzungen muss eine Schiedsstelle sogar eingeschaltet werden, bevor eine Klage vor Gericht möglich ist.
Nicht zuständig ist die Schweriner Schiedsstelle unter anderem für Unterhaltsforderungen, arbeitsrechtliche Streitigkeiten oder Konflikte mit öffentlichen Institutionen.
Quelle: Landeshauptstadt Schwerin