Wer in Rostock einen Bewohnerparkausweis neu beantragt oder verlängert, muss ab dem 1. August 2026 tiefer in die Tasche greifen. Ein Jahresausweis kostet künftig 182,50 Euro, für zwei Jahre werden 365 Euro fällig. Die Stadt begründet die Erhöhung mit einer neuen Gebührenordnung im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes.
Neue Gebühren gelten ab August
Die Rostocker Bürgerschaft hatte die neue Gebührenordnung am 14. Januar 2026 auf den Weg gebracht. Nun setzt das Tiefbauamt die höheren Preise um.
Künftig gelten folgende Gebühren:
- 182,50 Euro für ein Jahr
- 365 Euro für zwei Jahre
- in begründeten Ausnahmefällen auch monatsweise Ausstellung möglich
Bereits ausgestellte Bewohnerparkausweise bleiben bis zum Ende ihrer jeweiligen Laufzeit gültig. Die höheren Gebühren werden erst bei einer Verlängerung oder einem neuen Antrag erhoben.
„Damit bewegt sich die Hanse- und Universitätsstadt Rostock im bundesweiten Vergleich im Mittelfeld vergleichbarer Gebühren.“
So ordnet die Stadt die neue Preisstruktur ein. Konkrete Vergleichsstädte oder Gebührenwerte nennt die Pressemitteilung jedoch nicht.
Rund 5.500 gültige Ausweise
Aktuell gibt es in Rostock rund 5.500 gültige Bewohnerparkausweise. Bewohnerparkgebiete bestehen derzeit in:
- der Stadtmitte,
- der Kröpeliner-Tor-Vorstadt,
- Warnemünde,
- dem Hansaviertel.
Künftig sollen die Zonen unter anderem in der Steintor-Vorstadt und in der KTV erweitert werden.
Das Bewohnerparken soll Menschen in dicht belegten Quartieren bessere Chancen geben, in der Nähe ihrer Wohnung einen Stellplatz zu finden. Einen garantierten Parkplatz bietet der Ausweis allerdings nicht.
Wer einen Bewohnerparkausweis beantragen kann
Antragsberechtigt sind Personen, die in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind und dort tatsächlich wohnen. Auch Menschen mit einer steuerpflichtigen Zweitwohnung in einem solchen Gebiet können einen Ausweis erhalten.
Voraussetzung ist jeweils eine Erklärung, dass keine private Stellplatzmöglichkeit vorhanden ist und auch keine vom Vermieter angeboten werden kann.
Die Ausweise werden in der Regel für zwei Jahre ausgestellt. Eine kürzere Laufzeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen vorgesehen.
Antrag online, per E-Mail oder schriftlich
Anträge können auf mehreren Wegen gestellt werden:
- online über das Rostocker Verwaltungsportal,
- per E-Mail an bewohnerparken@rostock.de,
- schriftlich an das Tiefbauamt, Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock.
Weitere Informationen stellt die Stadt unter www.rostock.de/parken bereit.
Höhere Kosten als Teil der Haushaltssicherung
Die Gebührenerhöhung ist Teil des städtischen Haushaltssicherungskonzeptes. Damit wird das Bewohnerparken stärker zur Einnahmequelle der Stadt.
Für Betroffene bedeutet das eine spürbare Mehrbelastung. Besonders in dicht besiedelten Quartieren mit hohem Parkdruck haben viele Haushalte kaum eine Alternative, wenn sie ihr Fahrzeug wohnortnah abstellen wollen.
Offen bleibt, wie sich die zusätzlichen Einnahmen entwickeln und ob sie unmittelbar in Parkraumbewirtschaftung, Kontrollen oder neue Bewohnerparkzonen fließen. Dazu enthält die Mitteilung keine Angaben.
Quellen und Datenbasis
- Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Pressemitteilung vom 29. Juli 2026 zu den neuen Gebühren für Bewohnerparkausweise.
- Tiefbauamt Rostock: Angaben zu Voraussetzungen, Gültigkeit, Antragstellung und bestehenden Bewohnerparkgebieten.