In der Uckermark gilt am heutigen 15. August Waldbrandgefahrenstufe 5. Die Gefahr wird damit als sehr hoch eingestuft, weil die meteorologischen Bedingungen Waldbrände stark begünstigen können.
Uckermark erreicht höchste Gefahrenstufe
Wie das Land Brandenburg mitteilt, reicht die landesweite Skala von Stufe 1 für eine sehr geringe bis Stufe 5 für eine sehr hohe Waldbrandgefahr. Für die Uckermark wird heute die höchste Stufe ausgewiesen.
Die Einstufung beschreibt das meteorologische Potenzial für die Entstehung von Waldbränden. Sie wird während der Waldbrandsaison regelmäßig aktualisiert.
Feuer und Rauchen am Wald verboten
Unabhängig von der jeweiligen Gefahrenstufe dürfen im Wald und in einem Abstand von weniger als 50 Metern zum Waldrand weder Feuer entzündet noch Tabakwaren geraucht werden. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 gelten zusätzliche Einschränkungen für Feuer auf Grundstücken in Waldnähe.
Quelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg