Das Bundesgesundheitsministerium plant, den monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro für Menschen mit Pflegegrad 1 ab Januar 2027 zu streichen. In Brandenburg könnten davon nach Zahlen für 2023 rund 27.200 Menschen betroffen sein. Das Land und Anbieter häuslicher Hilfen warnen davor, dass alltägliche Unterstützung wegfallen und der Druck auf Pflegeheime weiter steigen könnte. Beschlossen ist die Reform bislang noch nicht.
Wofür die 131 Euro bislang genutzt werden
Pflegebedürftige, die zu Hause leben, können gegenwärtig monatlich bis zu 131 Euro für anerkannte Unterstützungsleistungen einsetzen. Dazu zählen Hilfen im Haushalt, Betreuung, Begleitung zu Terminen sowie Leistungen von Pflege- und Betreuungsdiensten.
Der Betrag entspricht maximal 1.572 Euro im Jahr. Gerade bei Pflegegrad 1 ist er häufig die einzige regelmäßig verfügbare Geldleistung für konkrete Hilfe im Alltag. Er soll die Selbstständigkeit der Betroffenen sichern und pflegende Angehörige entlasten.
Rund 27.200 Menschen in Brandenburg betroffen
In Brandenburg lebten nach den zuletzt genannten Daten für das Jahr 2023 gut 214.000 Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad. Etwa 27.200 von ihnen waren Pflegegrad 1 zugeordnet.
Damit könnte ungefähr jeder achte Pflegebedürftige im Land unmittelbar von der geplanten Streichung betroffen sein. Besonders relevant ist die Regelung für ältere Menschen, die noch weitgehend selbstständig wohnen, aber beim Putzen, Einkaufen oder bei Arztwegen Unterstützung benötigen.
Bund setzt stattdessen auf Beratung und Prävention
Das Bundesgesundheitsministerium will Pflegegrad 1 künftig stärker auf Prävention ausrichten. Der Entlastungsbetrag soll entfallen. Stattdessen sind eine intensivere Begleitung, Beratung und Hinweise auf Präventionsangebote vorgesehen.
Leistungen wie Zuschüsse für den barrierefreien Umbau des Wohnumfeldes sollen erhalten bleiben. Nach Darstellung des Ministeriums soll dadurch verhindert werden, dass Menschen schneller in höhere Pflegegrade rutschen.
Kritiker wenden jedoch ein, dass Beratung keine praktische Hilfe beim Putzen, Einkaufen oder bei anderen alltäglichen Aufgaben ersetzt. Die neue Pflegebegleitung soll nach den bisherigen Plänen teilweise erst ab 2028 greifen.
Brandenburgs Gesundheitsminister lehnt die Pläne ab
Brandenburgs Gesundheitsminister René Wilke hat sich gegen die vorgesehene Streichung ausgesprochen. Die Pläne seien aus seiner Sicht kontraproduktiv und könnten am Ende sogar höhere Kosten verursachen.
Ziel müsse es sein, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange selbstständig in ihrer eigenen Wohnung leben können. Fallen niedrigschwellige Hilfen weg, könnten Betroffene früher auf umfangreichere Pflege oder einen Platz in einer stationären Einrichtung angewiesen sein.
Auch die CDU-Pflegepolitikerin Ellen Fährmann kritisiert die Reform. Sie befürchtet, dass mehr Menschen in stationäre Pflege wechseln könnten, obwohl dort bereits Personal und Kapazitäten fehlen.
Pflegedienste sehen Arbeitsplätze gefährdet
Die Reform hätte nicht nur Folgen für Pflegebedürftige und Angehörige. Auch Hauswirtschafts- und Betreuungsdienste könnten Einnahmen verlieren.
Ein Potsdamer Anbieter erklärte gegenüber dem rbb, dass 135 seiner 750 Klienten Pflegegrad 1 hätten. Sollten diese Leistungen wegfallen, könnten nach Einschätzung des Unternehmens drei bis vier Arbeitsplätze gefährdet sein.
Wie stark solche Folgen landesweit ausfallen würden, ist bislang nicht beziffert. Klar ist jedoch, dass viele Anbieter ihre Leistungen über den Entlastungsbetrag abrechnen. Fällt diese Finanzierung weg, könnten Einsätze reduziert oder vollständig gestrichen werden.
Reform soll Pflegeversicherung finanziell stabilisieren
Hinter den Plänen steht die angespannte Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ist das System unterfinanziert und bereits auf Darlehen aus dem Bundeshaushalt angewiesen.
Der Bund will deshalb Leistungen neu ordnen, stärker bündeln und die Voraussetzungen für neue Pflegegrade teilweise anpassen. Für Pflegegrade 2 bis 5 soll der bisherige Entlastungsbetrag in ein Sozialraumbudget von monatlich 175 Euro übergehen.
Dieses Geld soll allerdings nur noch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden können. Leistungen von Pflegediensten sowie Tages- oder Kurzzeitpflege wären nach den bisherigen Plänen nicht mehr in gleicher Weise abrechenbar.
Entwurf kann noch verändert werden
Bei den Plänen handelt es sich um einen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Damit ist die Streichung noch nicht endgültig beschlossen.
Verbände, Länder und Fachorganisationen können Stellung nehmen. Anschließend muss die Bundesregierung über den Gesetzentwurf entscheiden. Danach folgen die Beratungen im Bundestag und gegebenenfalls im Bundesrat.
Aus Brandenburg kommt bereits die Forderung, die Rückmeldungen aus der Praxis ernst zu nehmen und den Entwurf zu ändern. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob kurzfristige Einsparungen bei Pflegegrad 1 langfristig höhere Kosten und einen früheren Verlust der Selbstständigkeit verursachen könnten.
Quellen
Bundesministerium für Gesundheit, FAQ zum Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes, Stand: 2026
Bundesministerium für Gesundheit, Informationen zum Entlastungsbetrag und zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag, Stand: 2026
Deutscher Bundestag, Lobbyregister und Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, Juni und Juli 2026