Im Neuruppiner Ortsteil Nietwerder wird die nächste Wohnbauentwicklung vorbereitet. Die Stadtverordnetenversammlung hat die frühzeitige Beteiligung für den Bebauungsplan Nr. 65 „Wohnbebauung Nietwerder“ beschlossen. Parallel soll der Flächennutzungsplan für den betreffenden Teilbereich geändert werden.

Zwei Planverfahren laufen parallel

Neben dem Bebauungsplan wird die elfte Änderung des Flächennutzungsplanes vorbereitet.

Damit wird die übergeordnete Flächennutzung an die geplante Wohnentwicklung angepasst.

Bürger werden beteiligt

Der Beschluss betrifft ausdrücklich die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

Ein endgültiges Baurecht besteht damit noch nicht.

Planung muss noch mehrere Stufen durchlaufen

Nach der Beteiligung werden Stellungnahmen ausgewertet und gegebenenfalls in die Planunterlagen eingearbeitet.

Erst ein späterer Satzungsbeschluss kann verbindliches Baurecht schaffen.

Wohnungsbau bleibt strategische Aufgabe

Neuruppin verfolgt parallel eine strategische Wohnbauflächenentwicklung.

Das Nietwerder-Verfahren fügt sich damit in die langfristige Planung zusätzlicher Wohnstandorte ein.

Quelle:

Fontanestadt Neuruppin, Stadtverordnetenversammlung.