Bennet Wiegert ist mit dem Landesverdienstorden Sachsen-Anhalts ausgezeichnet worden. Ministerpräsident Sven Schulze überreichte dem Trainer des SC Magdeburg die höchste Auszeichnung des Landes in der GETEC-Arena. Gewürdigt werden damit vor allem Wiegerts sportliche Erfolge und seine enge Verbindung zu Magdeburg.

Schulze würdigt Wiegerts Verdienste

Wie das Presse- und Informationsamt der Landesregierung Sachsen-Anhalt mitteilt, bezeichnete Ministerpräsident Sven Schulze Wiegert bei der Verleihung als zentrale Figur hinter dem sportlichen Aufstieg des SC Magdeburg.

Wiegert habe den Verein zurück an Europas Spitze geführt und damit weit über die Stadt hinaus für Stolz gesorgt. Schulze hob zudem hervor, dass der Trainer trotz der Erfolge eng mit seiner Heimat verbunden geblieben sei.

„Architekt der Erfolge“

Der Ministerpräsident bezeichnete Wiegert als „Architekten der Erfolge“. Nach seiner Einschätzung habe der Trainer aus einer klaren sportlichen Idee eine außergewöhnliche Mannschaft geformt.

Entscheidend sei dabei auch Wiegerts Fähigkeit, passende Spieler für den SC Magdeburg auszuwählen und starke Persönlichkeiten zu einem funktionierenden Team zusammenzuführen. Die aktuelle Mannschaft trage deshalb deutlich seine Handschrift.

Höchste Auszeichnung des Landes

Der Landesverdienstorden ist die höchste staatliche Auszeichnung Sachsen-Anhalts.

Mit der Ehrung für Bennet Wiegert wurde der Orden nach Angaben der Landesregierung zum 94. Mal verliehen.

SCM-Erfolge wirken über Magdeburg hinaus

Die Landesregierung stellt die Erfolge des SC Magdeburg dabei ausdrücklich in einen größeren regionalen Zusammenhang. Wiegerts Arbeit habe nicht nur den Verein sportlich geprägt, sondern auch die Wahrnehmung Magdeburgs und Sachsen-Anhalts im europäischen Spitzenhandball gestärkt.

Mit der Auszeichnung würdigt das Land deshalb sowohl die sportliche Leistung als auch Wiegerts langjährige Verbundenheit mit dem Verein und der Stadt.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Landesregierung Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung Nr. 444/2026 vom 12. August 2026.