Das Magdeburger Ordnungsamt hat bei einem Spätshop in Stadtfeld West zu einer ungewöhnlich deutlichen Maßnahme gegriffen. Mitarbeiter bauten Tische und Stühle ab und lagerten sie ein, weil der Betreiber nach Angaben der Stadt wiederholt keine erforderliche Genehmigung besaß.

Kontrolliert wurde der Betrieb am vergangenen Samstag. Grundlage des Vorgehens ist die städtische Sondernutzungssatzung.

Terrasse auf öffentlichem Gehweg

Wer Tische, Stühle oder andere Gegenstände dauerhaft auf kommunalen Gehwegflächen aufstellt, nutzt öffentlichen Raum für einen privaten Geschäftszweck.

Für einen solchen Terrassenbetrieb ist deshalb eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Nach Darstellung der Landeshauptstadt hatte der betroffene Spätshop seine Außenmöbel bereits mehrfach ohne Genehmigung auf dem Gehweg aufgestellt. Gespräche mit Personal und Betreiber waren demnach vorausgegangen.

Stadt lässt Möbel entfernen

Bei der erneuten Kontrolle beließ es das Ordnungsamt nicht bei einer Aufforderung.

Die Boulevardmöblierung wurde sorgfältig abgebaut, sichergestellt und eingelagert. Damit wollte die Behörde nach eigenen Angaben auch verhindern, dass unmittelbar danach erneut ein ungenehmigter Terrassenbetrieb beginnt.

Bis zu 1.500 Euro möglich

Parallel leitete das Ordnungsamt ein Bußgeldverfahren ein.

Das Verfahren kann nach Angaben der Stadt mit einer Geldbuße von bis zu 1.500 Euro enden. Wie hoch ein mögliches Bußgeld tatsächlich ausfällt, ist noch offen.

Der Fall zeigt zugleich, dass gastronomische Außenflächen in dicht bebauten Stadtteilen nicht allein Sache des jeweiligen Geschäfts sind. Sie betreffen auch Gehwegbreiten, Fußgängerverkehr und die Nutzung öffentlichen Raums.

Quelle:

Landeshauptstadt Magdeburg, Ordnungsamt, Mitteilung vom 11. August 2026.