Vor dem Amtsgericht Luckenwalde sind für Dienstag, 18. August, zwei Strafverfahren angesetzt. In den Fällen geht es um unterschiedliche Vorwürfe, wobei die erhobenen Anschuldigungen bislang nicht rechtskräftig festgestellt sind.

Autofahrt ohne Fahrerlaubnis vor Gericht

Das erste Verfahren soll um 10.30 Uhr beginnen. Nach Angaben des Amtsgerichts wird dem Angeklagten vorgeworfen, einen fahrerlaubnispflichtigen Pkw benutzt zu haben, obwohl er die erforderliche Fahrerlaubnis nicht besessen habe.

Das Fahrzeug soll zudem gegen den Willen der Halterin in Betrieb genommen und anschließend nicht zurückgegeben worden sein.

Mutmaßliche Todesdrohung gegen Ehefrau

Um 13 Uhr ist ein zweites Verfahren vorgesehen. Der Angeklagte soll seine Ehefrau von seinem Mobiltelefon aus angerufen und ihr mit dem Tod gedroht haben. Nach Darstellung des Gerichts habe er damit gerechnet, dass die Frau die Ankündigung ernst nehme.

In beiden Fällen gilt die Unschuldsvermutung. Das Amtsgericht weist außerdem darauf hin, dass angesetzte Termine kurzfristig aufgehoben oder verlegt werden können.

Quelle: Amtsgericht Luckenwalde