Wo sollen in den kommenden Jahren neue Wohngebiete ausgewiesen, Gewerbeflächen erweitert oder Grün- und Naherholungsräume geschützt werden? Die Stadt Kamenz stellt weichenstellende Weichen für ihre künftige Entwicklung – und bindet die Einwohnerschaft direkt mit ein. Der Vorentwurf zur zweiten Änderung des Flächennutzungsplans liegt aktuell öffentlich aus.
Öffentlichkeit hat bis zum 13. August 2026 Wortmeldungsrecht
Der Flächennutzungsplan bildet das städtebauliche Fundament für die bauliche und räumliche Entwicklung der Lessingstadt für die nächsten Jahre. Die zweite Änderung soll den geänderten wirtschaftlichen, demografischen und ökologischen Rahmenbedingungen Rechnung tragen.
Noch bis einschließlich Donnerstag, 13. August 2026, haben Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, die Planungsunterlagen einzusehen. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen, Kritik, Hinweise oder Änderungswünsche zur künftigen Flächennutzung bei der Stadtverwaltung Kamenz eingereicht werden.
Einsichtnahme und Einreichung von Hinweisen
Die Unterlagen stehen sowohl vor Ort als auch digital zur Einsicht bereit:
Vor Ort: Während der regulären Öffnungszeiten im Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen der Stadtverwaltung Kamenz.
Online: Über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen sowie auf der offiziellen Internetseite der Stadt Kamenz.
Frist: Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift vor Ort oder digital bis zum 13. August 2026 abgegeben werden.
Nach Ablauf der Frist werden die eingegangenen Hinweise von den Fachämtern und dem Stadtrat geprüft und fließen in die Abwägung für die finale Fassung des Flächennutzungsplans ein.
Quellen & Datenbasis
- Stadtverwaltung Kamenz / Dezernat Stadtentwicklung: Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplans (Juli 2026).