Vor dem Thüringer Oberlandesgericht in Jena beginnt am Dienstag ein umfangreicher Staatsschutzprozess. Auf der Anklagebank sitzt ein 1960 geborener Iraker, dem eine jahrelange Tätigkeit für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ vorgeworfen wird. Das Verfahren soll klären, welche Rolle der Mann im Irak tatsächlich spielte – und wie er später nach Deutschland gelangte.
Vom Propagandabereich bis zu Kampfeinsätzen
Der 3. Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Verhandlungsbeginn ist am 28. Juli 2026 um 10 Uhr in Jena.
Nach Darstellung der Anklage soll sich der heute 66-Jährige im September 2014 in Mossul freiwillig dem sogenannten Islamischen Staat angeschlossen und dem damaligen Anführer der Organisation einen Treueeid geschworen haben.
Anschließend soll er in mehreren Funktionen für den IS tätig gewesen sein:
- als leitender Mitarbeiter im Bereich Medien und Propaganda
- als bewaffneter Kämpfer im Nordirak
- bei Aufgaben innerhalb der sogenannten Islamischen Polizei
- bei weiteren Kampfhandlungen bis Ende 2016
- als Mitwirkender in einem Propagandavideo
Für seine Tätigkeit soll der Angeklagte Sold sowie weitere Zahlungen für sich und seine Familie erhalten haben. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor.
Der Mann sei „hinreichend verdächtig, sich als Mitglied einer terroristischen Vereinigung im Ausland betätigt zu haben“, heißt es zur Eröffnung des Hauptverfahrens.
Dabei handelt es sich um die rechtliche Bewertung des Tatverdachts vor Prozessbeginn, nicht um ein Urteil. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Angeklagter soll 2017 nach Deutschland gekommen sein
Nach Angaben der Ermittlungsbehörden soll der Mann den Irak in der zweiten Jahreshälfte 2017 verlassen haben. Der MDR berichtet unter Berufung auf die Generalstaatsanwaltschaft, dass er im selben Jahr erstmals nach Deutschland eingereist sei.
Festgenommen wurde der Iraker Anfang Dezember 2025 in Nordhausen. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Weshalb zwischen seiner mutmaßlichen Einreise und seiner Festnahme mehrere Jahre lagen, dürfte zu den Fragen gehören, die das Verfahren auch über den konkreten Tatvorwurf hinaus begleiten.
Im Mittelpunkt des Strafprozesses steht jedoch nicht die deutsche Migrationsgeschichte des Angeklagten, sondern der Nachweis seiner mutmaßlichen Tätigkeiten für den IS. Das Gericht muss klären, ob sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft anhand von Zeugenaussagen, Dokumenten, Bildmaterial und weiteren Ermittlungsergebnissen zweifelsfrei belegen lassen.
Verfahren bis Ende Oktober angesetzt
Das Oberlandesgericht hat zunächst 13 Verhandlungstage vorgesehen. Nach dem Auftakt am 28. Juli sind weitere Termine bis zum 27. Oktober 2026 angesetzt.
Verhandelt werden soll unter anderem an folgenden Tagen:
- Juli 2026
- mehrere Termine im August und September
- 20., 22. und 27. Oktober 2026
Der Fall wird vor dem Staatsschutzsenat des Thüringer Oberlandesgerichts verhandelt. Solche Senate sind für besonders schwere Vorwürfe zuständig, darunter Verfahren wegen der Mitgliedschaft in ausländischen terroristischen Vereinigungen.
Für die Thüringer Justiz ist es ein weiteres aufwendiges Staatsschutzverfahren. Die Richter müssen dabei Vorgänge rekonstruieren, die mehr als ein Jahrzehnt zurückliegen und sich überwiegend in einem damaligen Kriegsgebiet abgespielt haben.
Ob die Beweise für eine Verurteilung ausreichen, wird sich erst im Laufe der Hauptverhandlung zeigen.
Quellen & Datenbasis
- Thüringer Oberlandesgericht: Zulassung der Anklage, Eröffnung des Hauptverfahrens und Verhandlungstermine
- Thüringer Generalstaatsanwaltschaft: Anklage wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland