Am Montag tritt die geänderte Sportanlagensatzung der Stadt Hoyerswerda in Kraft. Die Gebühren unterscheiden sich je nach Anlage und Nutzergruppe, während Kinder- und Jugendsport weiterhin besonders günstig behandelt wird.

Hallengebühren reichen von 15 bis über 126 Euro

Wie die Stadt Hoyerswerda mitteilt, werden grundsätzlich kostendeckende Gebühren angesetzt. Für die Sporthalle der Lindenschule werden beispielsweise 15,07 Euro pro Stunde ausgewiesen, für die Oberschulhalle 126,53 Euro.

Ermäßigte Nutzer zahlen je nach Halle derzeit zwischen 10 und 25 Euro pro Stunde. Für die VBH-Arena nennt die Satzung 33,44 Euro kostendeckend beziehungsweise 25 Euro ermäßigt.

Fünf Euro für Kinder- und Jugendsport

Besonders günstig bleibt die Nutzung durch Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Bis 19 Uhr beträgt die Gebühr fünf Euro, anschließend gilt die ermäßigte Gebühr der jeweiligen Anlagenkategorie.

Für Sportplätze reicht die aktuelle kostendeckende Gebühr beispielsweise von 24,02 Euro für Laufbahn oder kleinen Kunstrasenplatz im Jahnstadion bis zu 161,80 Euro für sämtliche Sportanlagen des Stadions.

Satzungsänderung tritt am 17. August in Kraft

Die dritte Änderung der Nutzungs-, Vergabe- und Gebührensatzung wurde vom Stadtrat beschlossen. Neben den Gebührentabellen wurden auch Zuständigkeiten und Regelungen für gemeinnützige Träger angepasst.

Die neue Fassung gilt ab Montag, 17. August 2026.

Quelle: Stadt Hoyerswerda