Grundstückseigentümer und Gewerbetreibende in Freital sollten den 15. August im Blick behalten. An diesem Tag werden die Grundsteuer A und B für das dritte Quartal sowie die Gewerbesteuervorauszahlungen fällig.

Bei Grundsteuer meist kein neuer Bescheid

Die Stadt weist darauf hin, dass für die Grundsteuer im Regelfall kein neuer Steuerbescheid für 2026 verschickt wurde.

Der Zahlbetrag entspricht daher gewöhnlich dem zuletzt festgesetzten Betrag.

Gewerbesteuer richtet sich nach aktuellem Bescheid

Bei Unternehmen sind dagegen die Angaben im jeweils aktuellen Gewerbesteuerbescheid maßgeblich.

Wer einen Dauerauftrag eingerichtet hat, sollte prüfen, ob Betrag und Verwendungszweck noch stimmen.

Verspätung kann zusätzlich kosten

Die Stadt erinnert daran, den Zahlungstermin einzuhalten.

So lassen sich Mahngebühren und Säumniszuschläge vermeiden.

Quellen

Stadt Freital – Öffentliche Zahlungsaufforderung für das dritte Quartal 2026.