Trotz einzelner Regentage bleibt die Wassersituation im Havelland angespannt. Für Falkensee gelten deshalb weiterhin die im Juli verfügten Einschränkungen. Wasser aus oberirdischen Gewässern darf bis Ende September nicht entnommen werden, gleichzeitig ist die Bewässerung von Gärten zeitlich beschränkt.
Die Allgemeinverfügung gilt seit dem 13. Juli und läuft nach derzeitiger Regelung bis zum 30. September.
Grün- und Gartenflächen dürfen nur zwischen 18 Uhr am Abend und 10 Uhr am folgenden Morgen bewässert werden.
Wasserstände liegen deutlich unter Normalniveau
Der Landkreis begründet die Maßnahme mit einer ungewöhnlich angespannten hydrologischen Situation.
Bereits 2025 erreichte die Niederschlagsmenge im Havelland nur etwa 80 Prozent des langjährigen Mittels.
Dieses Defizit konnte auch 2026 bislang nicht ausgeglichen werden.
An der Unteren Havel lag der gemessene Abfluss Ende Juni sogar unter der festgelegten ökologischen Mindestwasserführung.
Auch Grundwasserstände sinken
Problematisch ist nicht nur die Situation in Flüssen und Seen.
Nach Angaben des Landkreises liegen auch die Grundwasserstände unter dem bereits niedrigen Niveau des Vorjahres.
Das betrifft Falkensee besonders, weil Gartenbewässerung und Trinkwasserversorgung zu erheblichen Teilen vom Grundwasser abhängen.
Hohe Bußgelder bei Verstößen
Wer entgegen der Allgemeinverfügung Wasser entnimmt, riskiert empfindliche Strafen.
Der Landkreis weist darauf hin, dass Verstöße mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.
Damit ist die Regelung weit mehr als eine freiwillige Empfehlung.
Für Gartenbesitzer in Falkensee gilt weiterhin: Bewässern möglichst am Abend oder frühen Morgen – und Wasser aus natürlichen Oberflächengewässern nicht entnehmen.
Quellen
Landkreis Havelland – Untere Wasserbehörde, Allgemeinverfügung 2026 zur Wasserentnahme.