Mit der wachsenden Zahl von Elektroautos steigt auch der Bedarf an privaten Lademöglichkeiten. Die Stadt Eisenach stellt nun klar, dass Stromkabel nicht einfach vom eigenen Haus über einen öffentlichen Gehweg bis zum abgestellten Fahrzeug gelegt werden dürfen.
Das betrifft neben Elektroautos auch elektrisch betriebene Wohnmobile. Wer keine eigene Einfahrt oder Garage besitzt, versucht mitunter, das Fahrzeug am Straßenrand über einen Anschluss im Wohnhaus aufzuladen.
Das Kabel verläuft dabei häufig quer über den Bürgersteig. Für Fußgänger entsteht dadurch ein Hindernis, das besonders bei Dunkelheit oder schlechter Sicht leicht übersehen werden kann.
Verlegung gilt als Sondernutzung
Das Verlegen eines privaten Ladekabels über einen öffentlichen Gehweg gilt als Sondernutzung des Verkehrsraumes. Dafür wäre eine vorherige Genehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde notwendig.
Die Stadt Eisenach weist jedoch darauf hin, dass solche Genehmigungen grundsätzlich nicht erteilt werden. Ausschlaggebend ist die Sicherheit der Menschen, die den Bürgersteig benutzen.
Ohne entsprechende Erlaubnis dürfen Eigentümer und Mieter deshalb kein Stromkabel über den öffentlichen Gehweg führen.
Kabelbrücken beseitigen Gefahr nicht vollständig
Auch sogenannte Kabelbrücken lösen das Problem nach Einschätzung der Verwaltung nicht ausreichend. Sie verdecken zwar das eigentliche Stromkabel, bilden jedoch weiterhin eine Erhöhung auf dem Gehweg.
Für Menschen mit Rollstuhl oder Rollator können solche Übergänge ein erhebliches Hindernis darstellen. Auch Kinder, ältere Menschen und Personen mit Sehbehinderungen können darüber stolpern.
Hinzu kommt, dass Kinderwagen, Fahrräder und andere Fahrzeuge auf dem Gehweg die Kabelbrücken überqueren müssten.
Sicherheit der Fußgänger hat Vorrang
Die Stadt verweist auf eine aktuelle gerichtliche Entscheidung, nach der die Sicherheit der Fußgänger höher zu bewerten ist als das private Interesse, ein Elektrofahrzeug direkt vor dem eigenen Wohnhaus aufzuladen.
Das bedeutet nicht, dass private Lademöglichkeiten grundsätzlich ausgeschlossen sind. Eine Lösung darf jedoch nicht dazu führen, dass der öffentliche Verkehrsraum gefährlicher oder schlechter zugänglich wird.
Besitzer von Elektrofahrzeugen benötigen deshalb entweder einen Stellplatz auf dem eigenen Grundstück oder müssen vorhandene öffentliche und gewerbliche Ladeangebote nutzen.
Stadt reagiert auf zunehmendes Problem
Mit der steigenden Zahl elektrischer Fahrzeuge dürfte sich die Frage nach sicheren Lademöglichkeiten in dicht bebauten Wohngebieten weiter verschärfen.
Nicht jedes ältere Haus besitzt eine Garage, einen Hof oder einen privaten Stellplatz. Gleichzeitig müssen Gehwege frei, barrierearm und ohne vermeidbare Stolperstellen nutzbar bleiben.
Die Stadt fordert Fahrzeughalter deshalb auf, keine eigenmächtigen Lösungen über öffentliche Gehwege einzurichten.
Quellen
– Stadtverwaltung Eisenach: „Elektrofahrzeuge laden: Gehwege müssen frei bleiben“, veröffentlicht am 5. August 2026.