Neue Hochschulära beginnt

Brandenburg verleiht vier Fachhochschulen erstmals ein Promotionsrecht, sodass sie über ein gemeinsames Kolleg Doktorgrade vergeben können.

Brandenburg verändert seine Hochschullandschaft grundlegend. Vier Fachhochschulen können künftig über ein gemeinsames Promotionskolleg selbst Doktorgrade verleihen, nachdem das Land erstmals das Promotionsrecht übertragen hat.

Vier Fachhochschulen erhalten neues Promotionsrecht

Beteiligt sind die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, die Technische Hochschule Wildau, die Technische Hochschule Brandenburg und die Fachhochschule Potsdam. Das Land hat das Promotionsrecht dem gemeinsamen Promotionskolleg der vier staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften verliehen.

Damit verändert sich ein zentraler Unterschied zwischen Universitäten und Fachhochschulen. Bislang waren Promotionen an den beteiligten Hochschulen grundsätzlich über Kooperationen mit promotionsberechtigten Universitäten organisiert. Das Brandenburgische Hochschulgesetz ermöglicht inzwischen ausdrücklich, einem gemeinsamen Promotionskolleg der Fachhochschulen ein eigenes Promotionsrecht zu übertragen.

Die vier Hochschulen erhalten das Recht allerdings nicht jeweils unabhängig voneinander. Promotionsverfahren und die Vergabe der Doktorgrade laufen über das gemeinsame Kolleg.

Promotionskolleg hat seinen Sitz in Eberswalde

Die Geschäftsstelle des neuen Promotionskollegs befindet sich an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde. Sie wurde bereits im Februar 2026 eingerichtet und koordiniert den weiteren Aufbau der gemeinsamen Strukturen.

Inhaltlich gliedert sich das Kolleg in drei Bereiche: Ingenieurwissenschaften, Natur- und Umweltwissenschaften sowie Wirtschafts-, Sozial- und Medienwissenschaften. Damit deckt die Einrichtung wesentliche Forschungsschwerpunkte der vier beteiligten Fachhochschulen ab.

In den kommenden Monaten sollen weitere Mitglieder aufgenommen, Gremien aufgebaut und die Ordnungen für die ersten eigenen Promotionsverfahren beschlossen werden.

Brandenburg zahlt jährlich 1,55 Millionen Euro

Das Land unterstützt die Arbeit des Promotionskollegs im Rahmen der Hochschulverträge mit rund 1,55 Millionen Euro pro Jahr. Die Mittel sollen unter anderem die gemeinsamen Strukturen und die wissenschaftliche Nachwuchsförderung sichern.

Die Entscheidung ist Teil einer länger vorbereiteten Reform. Bereits die Novelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes schuf die rechtliche Grundlage dafür, dass Fachhochschulen über eine gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung ein Promotionsrecht erhalten können.

Voraussetzung sind nach dem Gesetz besondere Leistungen der beteiligten Professoren in der anwendungsbezogenen Forschung, eine ausreichende fachliche Breite sowie Promotionsverfahren auf einem Niveau, das mit Verfahren an Universitäten vergleichbar ist. Vor der erstmaligen Vergabe des Promotionsrechts ist deshalb eine externe wissenschaftliche Begutachtung vorgeschrieben.

Promotionsrecht gilt zunächst bis 2034

Das neue Promotionsrecht wird nicht unbegrenzt vergeben. Nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz darf eine erstmalige Verleihung höchstens acht Jahre gelten. Auch eine spätere Verlängerung setzt erneut eine Begutachtung voraus.

Für das brandenburgische Promotionskolleg bedeutet dies eine Befristung bis 2034. Damit muss sich das neue Modell in den kommenden Jahren wissenschaftlich und organisatorisch bewähren.

Die Regelung soll zugleich sicherstellen, dass die Qualität einer Promotion an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften den wissenschaftlichen Anforderungen eines universitären Promotionsverfahrens entspricht.

Brandenburg stärkt angewandte Forschung

Für die Fachhochschulen ist das eigene Promotionsrecht mehr als eine zusätzliche Abschlussmöglichkeit. Es stärkt ihre Position im Wettbewerb um wissenschaftlichen Nachwuchs und ermöglicht forschungsstarken Professoren, Promotionen künftig ohne zwingende Beteiligung einer Universität durchzuführen.

Gerade Hochschulen mit intensiver anwendungsbezogener Forschung können dadurch wissenschaftliche Karrierewege stärker an den eigenen Standorten aufbauen. Brandenburg verbindet damit auch das Ziel, qualifizierte Nachwuchswissenschaftler länger im Land und an den Fachhochschulen zu halten.

Mit dem Promotionskolleg verschiebt sich damit ein jahrzehntelang bestehendes Gefüge der Hochschullandschaft. Der Doktorgrad bleibt an hohe wissenschaftliche Anforderungen gebunden, doch der Weg dorthin führt in Brandenburg künftig erstmals auch eigenständig über die staatlichen Fachhochschulen.

Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg; Brandenburgisches Hochschulgesetz; Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde