In Dresden läuft am heutigen Montag um 10 Uhr eine Frist zur Beseitigung widerrechtlich angebrachter beziehungsweise aufgestellter Werbeanlagen und Werbeträger ab. Die Stadt hatte dazu am 6. August eine Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Rechtsgrundlage ist unter anderem das Bundesfernstraßengesetz.
Werbung im Straßenraum ist reguliert
Werbeschilder können im Umfeld stark befahrener Straßen nicht beliebig angebracht werden.
Neben Eigentums- und Sondernutzungsfragen spielen dabei Verkehrssicherheit und Sichtbeziehungen eine Rolle.
Nach Fristablauf kann Verwaltung handeln
Wer behördlich beanstandete Anlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist entfernt, muss mit weiteren ordnungsrechtlichen Schritten rechnen.
Die aktuelle Verfügung nennt den 10. August um 10 Uhr ausdrücklich als Zeitpunkt für die Beseitigung.
Quellen
Landeshauptstadt Dresden – Allgemeinverfügung zu widerrechtlichen Werbeanlagen, veröffentlicht am 6. August 2026.