Kinder und Jugendliche sollen die Entwicklung Demmins künftig stärker mitgestalten können. Die Stadtvertretung hat dafür eine neue Satzung für das Kinder- und Jugendparlament beschlossen. Sie legt fest, wer teilnehmen darf, wie die Mitglieder gewählt werden und wie das Gremium mit Stadtverwaltung und Kommunalpolitik zusammenarbeitet.
Das Parlament ist zwar kein formelles Organ der Hansestadt, besitzt aber eine beratende Funktion. Bürgermeister, Stadtvertretung und Verwaltung sollen seine Arbeit unterstützen und junge Menschen bei politischen Entscheidungen stärker berücksichtigen.
Teilnahme ist von 11 bis 21 Jahren möglich
Wahlberechtigt und wählbar sind junge Menschen, die mindestens elf Jahre alt sind oder die fünfte Klasse besuchen. Die obere Altersgrenze liegt bei 21 Jahren.
Teilnehmen können nicht nur Jugendliche mit Hauptwohnsitz in Demmin. Die Regelung gilt auch für junge Menschen, die in der Stadt zur Schule gehen, arbeiten, eine Ausbildung oder einen Freiwilligendienst absolvieren.
Das Parlament soll aus gewählten Mitgliedern bestehen und jeweils für zwei Jahre amtieren. Aus seiner Mitte wählt das Gremium einen Sprecher sowie zwei Stellvertretungen.
Jugendliche erhalten Zugang zu kommunalen Beratungen
Das Kinder- und Jugendparlament soll Einladungen zu den Beratungen der Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse erhalten. Dadurch können seine Mitglieder frühzeitig erfahren, welche Vorhaben diskutiert werden und welche Entscheidungen junge Menschen unmittelbar betreffen.
Mindestens einmal jährlich soll die Sprecherin oder der Sprecher im Ausschuss für Soziales, Schulen und Kultur über die Arbeit des Parlaments berichten.
Auch Jugendliche, die nicht gewählt wurden, dürfen in öffentlichen Sitzungen eigene Anliegen vortragen. Damit soll das Parlament nicht zu einem abgeschlossenen Kreis werden, sondern als Anlaufstelle für alle jungen Menschen dienen.
Wahlen sollen außerhalb der Ferien stattfinden
Ein eigenes Wahlgremium organisiert die Abstimmung. Der Wahltermin wird mit dem Bürgermeister abgestimmt und soll außerhalb der Schulferien liegen.
Die Stadt unterstützt die Suche nach Kandidaten über Schulen, örtliche Veröffentlichungen und andere geeignete Einrichtungen. Das Wahlergebnis wird öffentlich bekannt gemacht. Die konstituierende Sitzung soll innerhalb von acht Wochen nach dem Wahltag stattfinden.
Das Jugendhaus an den Sandbergtannen dient als Sitz und Arbeitsort des Gremiums. Zusätzlich soll eine Kontaktperson die Mitglieder fachlich begleiten.
Mitbestimmung muss im Alltag sichtbar werden
Mit einer Satzung allein ist noch keine erfolgreiche Jugendbeteiligung garantiert. Entscheidend wird sein, ob Politik und Verwaltung die Vorschläge des Parlaments ernsthaft prüfen und transparent erklären, welche Ideen umgesetzt werden können.
Mögliche Themen reichen von Schulwegen und Freizeitangeboten über Sportanlagen und öffentliche Plätze bis zum Nahverkehr. Gerade bei Entscheidungen, die den Alltag junger Menschen direkt beeinflussen, kann das Parlament neue Perspektiven in die Stadtpolitik bringen.
Quellen
Hansestadt Demmin: Satzung für das Kinder- und Jugendparlament, beschlossen am 1. Juli 2026.
Demminer Nachrichten: Regelungen zu Sitzungen, Wahlverfahren und Unterstützung durch die Stadt.