Für Familien mit Schulanfängern gelten seit dem 1. August neue bundesweite Regeln. Kinder der ersten Klassenstufe haben einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung an Werktagen für acht Stunden täglich. Wie die Stadt Brandenburg an der Havel mitteilt, wurden Schule und Hort deshalb enger organisatorisch miteinander verzahnt.
Anspruch wächst jedes Jahr weiter
Zum Schuljahr 2026/27 gilt die Regel zunächst für Erstklässler.
Bis 2029/30 wird der Anspruch schrittweise auf sämtliche Kinder der Klassen eins bis vier erweitert.
Schulen und Horte mussten Vereinbarungen erneuern
Die Stadt hatte bereits im Frühjahr Schul- und Hortleitungen zu einem gemeinsamen Fachtag eingeladen.
Bis zum 1. August sollten bestehende Kooperationsvereinbarungen überprüft und teilweise neu abgeschlossen werden.
Brandenburg besitzt bereits Ganztagsstrukturen
Nach Einschätzung der Stadt arbeiten Grundschulen und Horte vielerorts schon seit Jahren eng zusammen.
Der neue Rechtsanspruch macht diese Zusammenarbeit nun stärker verbindlich.
Betreuung wird bis 2030 ausgebaut
Mit jeder neuen Klassenstufe steigt die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder.
Damit wachsen zugleich Anforderungen an Personal, Räume und organisatorische Abläufe.
Bildungsplanung wird wichtiger
Die Stadt berücksichtigt den Ganztagsanspruch deshalb auch in ihrer längerfristigen Kita- und Schulentwicklungsplanung.
Für Brandenburg an der Havel wird Betreuung damit zunehmend zu einer Infrastrukturaufgabe neben dem klassischen Unterricht.
Quelle:
Stadt Brandenburg an der Havel; Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel.