Wer derzeit in Boltenhagen Urlaub macht, zahlt erstmals den neuen Hauptsaison-Tarif der Kurabgabe. Seit dem 1. Mai werden von Gästen ab 16 Jahren drei Euro pro Person und Tag erhoben. Der Betrag gilt bis zum 30. September und damit während der gesamten touristisch besonders starken Sommerzeit.

Von Oktober bis Ende April sinkt die reguläre Abgabe auf 1,80 Euro.

Kurabgabe finanziert touristische Infrastruktur

Die Einnahmen sind zweckgebunden und sollen besondere touristische Einrichtungen und Leistungen mitfinanzieren.

Dazu gehören beispielsweise Pflege und Unterhaltung touristischer Anlagen, Veranstaltungen und weitere Leistungen, die für Gäste bereitgestellt werden.

In einem Urlaubsort mit kilometerlangem Strand, Kurpark und umfangreichem Veranstaltungsprogramm entstehen dafür erhebliche laufende Kosten.

Nicht jeder muss den vollen Betrag zahlen

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit.

Auch für Menschen mit bestimmten Schwerbehinderungen gelten Ermäßigungen oder Befreiungen. Geschäftlich Reisende gehören ebenfalls zu den Personengruppen, die unter bestimmten Voraussetzungen keine Kurabgabe zahlen.

Gastgeber wickeln Abgabe ab

Übernachtungsgäste entrichten die Kurabgabe grundsätzlich beim Quartiergeber.

Boltenhagen arbeitet dafür auch mit einem elektronischen Meldeschein- und Kurkartensystem. Vermieter können darüber Meldescheine erstellen, Kurkarten ausgeben und die Kurbeiträge abrechnen.

In der Hauptsaison summiert sich der Betrag

Bei einer Woche Urlaub ergeben sich für einen Erwachsenen 21 Euro Kurabgabe. Für zwei Erwachsene sind es 42 Euro.

Damit wird die Höhe durchaus zu einem sichtbaren Bestandteil der Urlaubskosten.

Für die Kurverwaltung besteht deshalb die Aufgabe, den Gästen nachvollziehbar zu vermitteln, wofür die Einnahmen eingesetzt werden.

Quellen

Gemeinde Ostseebad Boltenhagen: Kurabgabensatzung vom 18. Mai 2026

Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen: Kurbeitrag und Satzungen