Die anhaltende Trockenheit hat im Landkreis Harz konkrete Folgen. Seit dem 11. August gelten Einschränkungen bei der Wasserentnahme. Die Regelung bleibt bis zum 30. September bestehen, weil die Behörde auf niedrige Pegel und Grundwasserstände reagiert.
Wasser aus Flüssen und Bächen darf nicht abgepumpt werden
Wie der Landkreis Harz mitteilt, ist die Entnahme aus Oberflächengewässern mit technischen Hilfsmitteln grundsätzlich untersagt. Damit dürfen beispielsweise Pumpen nicht eingesetzt werden, um Wasser aus Bächen, Flüssen oder anderen betroffenen Gewässern für private oder gewerbliche Zwecke abzuziehen.
Ausnahmen bestehen unter anderem für das Schöpfen mit Handgefäßen, die Trinkwasserversorgung und bestimmte genehmigte Nutzungen mit besonderen wasserrechtlichen Auflagen.
Bewässerung mit Grundwasser tagsüber eingeschränkt
Auch für Grundwasser gelten neue Regeln. Öffentliche und private Grünflächen dürfen zwischen 10 und 18 Uhr nicht mit Grundwasser beregnet werden. Andere Grundwassernutzungen bleiben nach Angaben des Landkreises grundsätzlich zulässig.
Die Behörde begründet die Maßnahmen damit, dass die Grundwasserpegel im Kreisgebiet unter den langjährigen Mittelwerten für den Monat liegen.
Regelung betrifft auch Blankenburg
Die Allgemeinverfügung gilt kreisweit und damit auch für Blankenburg und seine Ortsteile. Gartenbesitzer und andere Nutzer sollten deshalb bis Ende September besonders darauf achten, aus welcher Quelle ihr Bewässerungswasser stammt und zu welcher Tageszeit es verwendet wird.
Quelle: Landkreis Harz