Für viele Grundstückseigentümer in Bischofswerda rückt der nächste Zahlungstermin näher. Am 15. August wird die dritte reguläre Rate der Grundsteuer für das Jahr 2026 fällig. Weitere reguläre Termine liegen im Februar, Mai und November.
Wer der Stadt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss die Überweisung nicht selbst veranlassen. Bei eigenständigen Überweisungen kommt es dagegen darauf an, dass der Betrag rechtzeitig dem richtigen Kassenzeichen zugeordnet wird.
Die Grundsteuer gehört zu den wichtigen kommunalen Einnahmen und fließt in den allgemeinen Haushalt der Stadt.
Sonderregeln gelten für kleinere Beträge
Für bestimmte geringe Jahresbeträge gelten abweichende Zahlungsrhythmen. Bis zu bestimmten Grenzen kann die Steuer beispielsweise vollständig oder zur Hälfte am 15. August fällig werden.
Jahreszahler hatten ihre Grundsteuer dagegen bereits zum 1. Juli zu entrichten.
Der bevorstehende Termin betrifft deshalb vor allem Eigentümer, deren Zahlung regulär in vier Jahresraten aufgeteilt ist.
Quellen
Stadt Bischofswerda – Festsetzung der Grundsteuer 2026
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