Der Petitionsausschuss erhielt 2025 insgesamt 1.756 neue Eingaben. Das waren 146 mehr als im Vorjahr, während Aufenthaltsrecht, Verkehr und Soziales die meisten Anliegen auslösten.
Zahl der Petitionen steigt deutlich
Hinter der nüchternen Zahl steckt eine bemerkenswerte Entwicklung. Im Jahr 2024 waren 1.610 neue Eingaben beim Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses eingegangen. 2023 waren es nach Angaben aus dem Parlament noch 1.348.
Innerhalb von zwei Jahren erhöhte sich die Zahl damit um gut 30 Prozent. Gegenüber 2024 betrug der Anstieg rund 9,1 Prozent.
Eine Petition bedeutet allerdings nicht automatisch, dass eine Behörde falsch gehandelt hat. Bürger können sich auch mit Anregungen, Bitten oder politischen Änderungsvorschlägen an das Parlament wenden.
Der Tätigkeitsbericht zeigt dennoch, an welchen Stellen besonders häufig Klärungsbedarf entsteht. Viele Menschen wenden sich an den Ausschuss nach Problemen mit Bescheiden, langen Bearbeitungszeiten oder Entscheidungen von Senatsverwaltungen und Bezirksämtern.
Aufenthaltsrecht führt Berliner Statistik an
Die meisten neuen Eingaben entfielen 2025 auf das Aufenthaltsrecht. Insgesamt registrierte der Ausschuss dort 247 Petitionen.
An zweiter Stelle stand der Verkehr mit 196 Eingaben. Im Bereich Soziales gingen 179 neue Anliegen ein. Weitere 130 Petitionen betrafen Einbürgerungen.
Auch die Justiz beschäftigte das Gremium häufig. Dort wurden 113 neue Eingaben erfasst. Beim Wohnen waren es 101.
Die Zahlen zeigen zugleich Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. 2024 hatte das Aufenthaltsrecht mit 344 Eingaben noch deutlich stärker herausgeragt. Beim Verkehr stieg die Zahl dagegen von 155 auf 196.
Besonders auffällig entwickelte sich das Thema Wohnen. Dort erhöhte sich die Zahl der Neueingänge von 62 auf 101.
Bürger schicken zusätzlich 2.546 weitere Schreiben
Mit den 1.756 neuen Petitionen war die tatsächliche Arbeitsmenge des Ausschusses noch nicht vollständig erfasst. Zusätzlich gingen 2.546 weitere Zuschriften ein.
Dabei ergänzten Bürger bestehende Verfahren oder baten nach einer Antwort um eine erneute Prüfung. Einzelne Petitionen mussten dadurch mehrfach beraten werden.
1.256 der neuen Eingaben wurden über das Online-Formular des Abgeordnetenhauses eingereicht. Der digitale Weg machte damit den größten Teil der neuen Petitionen aus.
Der Ausschuss behandelte die Fälle in 21 Sitzungen. Insgesamt konnten 1.801 Eingaben abgeschlossen werden.
Parlament hilft in mehr als jedem dritten Fall
Der Bericht enthält auch Zahlen zum Ausgang der Verfahren. In 20 Prozent der abgeschlossenen Fälle wurde dem Anliegen vollständig entsprochen.
Weitere 16 Prozent endeten teilweise positiv. Zusammengenommen erreichten Petenten damit in 36 Prozent der abgeschlossenen Verfahren einen vollständigen oder teilweisen Erfolg.
In 38 Prozent der Fälle erteilte der Ausschuss Auskünfte. 17 Prozent wurden negativ abgeschlossen. Weitere neun Prozent entfielen unter anderem auf Abgaben an andere zuständige Stellen, gerichtliche Entscheidungen oder Wiederholungspetitionen.
Die hohe Zahl erfolgreicher oder teilweise erfolgreicher Verfahren zeigt die praktische Bedeutung des Petitionsrechts. Das Gremium kann Stellungnahmen von Behörden verlangen, Entscheidungen überprüfen und Verwaltungen Maßnahmen empfehlen.
Petitionen legen Schwachstellen der Verwaltung offen
Der Jahresbericht dokumentiert zahlreiche Fälle aus dem Alltag der Berliner Verwaltung. Ein Vater wandte sich beispielsweise an den Ausschuss, nachdem sich der barrierefreie Umbau der Schule seiner Tochter über Jahre verzögert hatte.
In einem anderen Fall beklagte eine Frau fehlende Termine für den Einbürgerungstest. Das zuständige Bezirksamt räumte unzureichende Kapazitäten ein und weitete sein Angebot aus.
Auch Verkehrsfragen beschäftigen das Parlament regelmäßig über längere Zeit. Der Ausschuss begleitet nach eigenen Angaben teilweise jahrelange Verfahren für Ampeln, Zebrastreifen oder andere Maßnahmen.
Die steigende Zahl der Petitionen lässt deshalb zwei Lesarten zu. Zum einen kennen offensichtlich mehr Menschen den direkten Weg zum Parlament und nutzen ihr verfassungsmäßiges Petitionsrecht.
Zum anderen zeigen die Eingaben konkret, wo Bürger mit staatlichen Verfahren nicht weiterkommen. Gerade vor der Berliner Wahl liefert der Bericht damit einen ungewöhnlich direkten Blick auf die Stellen, an denen Verwaltung und Alltag aufeinanderprallen.
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, Petitionsausschuss – Tätigkeitsbericht 2025