Deutschland will bei schweren Cyberangriffen künftig offensiver reagieren. Die Bundesregierung hat dafür bereits einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit vorgelegt. Parallel wird das Nachrichtendienstrecht reformiert, wobei auch der Bundesnachrichtendienst neue operative Möglichkeiten erhalten soll.
Bundesregierung will von Aufklärung zu aktiver Abwehr
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt beschreibt den geplanten Kurswechsel als Übergang von der reinen Aufklärung zur aktiven Abwehr. Angreifer sollen nach Vorstellung der Bundesregierung künftig damit rechnen müssen, dass deutsche Behörden ihre technische Infrastruktur gezielt stören können.
Der bereits im Bundestag beratene Entwurf zur Stärkung der Cybersicherheit erweitert vor allem die Befugnisse von Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Vorgesehen sind Maßnahmen, mit denen laufende schwere Cyberangriffe verhindert, gestoppt oder zumindest abgeschwächt werden können.
BND soll bei Gefährdungen im Ausland eingreifen können
Zusätzlich arbeitet die Bundesregierung an einer umfassenden Reform des BND-Gesetzes. Das Bundeskanzleramt bestätigte im Juli, dass sich der Entwurf in der Ressortabstimmung befindet und die operativen Fähigkeiten des Nachrichtendienstes erweitert werden sollen.
Ein Regierungssprecher erklärte dabei ausdrücklich, dass der BND bei bestimmten Gefährdungslagen künftig aktiv einwirken können soll, um Bedrohungen durch eine fremde Macht abzuwehren. Damit würde sich der Handlungsspielraum des Auslandsnachrichtendienstes deutlich erweitern.
Auch Infrastruktur von Angreifern kann Ziel werden
Bei der aktiven Cyberabwehr geht es nicht allein um das Blockieren verdächtiger Datenverbindungen. Sicherheitsbehörden sollen unter bestimmten Voraussetzungen auch Systeme und Infrastruktur auf Seiten der Angreifer beeinflussen können.
Beim bereits beschlossenen Cybergesetz nennt die Bundesregierung beispielsweise Fälle, in denen Bundesbehörden gemeinsam mit ausländischen Partnern gegen Server oder Domains vorgehen können, über die Angriffe auf Deutschland laufen.
Für den BND geht die geplante Reform noch weiter. Die Bundesregierung spricht selbst von einem qualitativen Sprung bei seinen Möglichkeiten zur Abwehr von Bedrohungen durch fremde Mächte.
Kritiker warnen vor Hackbacks und Grundrechtseingriffen
Die geplanten Befugnisse sind politisch umstritten. Die Linksfraktion fordert, auf sogenannte Hackbacks und andere offensive Maßnahmen zu verzichten, bei denen Behörden ohne Wissen der Betroffenen in IT-Systeme eindringen, Daten verändern oder löschen könnten.
Auch außerhalb des Parlaments wird vor unklaren Zuständigkeiten und rechtlichen Risiken gewarnt. Fachleute verlangen insbesondere eindeutige Zuständigkeiten, eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung und klare Kontrollmechanismen für offensive Cybermaßnahmen.
Die Bundesregierung betont dagegen, dass neue Befugnisse rechtsstaatlich ausgestaltet und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt werden sollen.
Cyberangriffe auf Deutschland nehmen zu
Hintergrund des Vorstoßes ist die anhaltend hohe Bedrohung im digitalen Raum. Nach Angaben der Bundesregierung wurden 2025 rund 334.000 Fälle von Cyberkriminalität registriert. Zugleich nehmen schwere Angriffe auf Unternehmen, Behörden und kritische Infrastruktur zu.
Deutschland sieht sich dabei nicht nur Cyberkriminellen gegenüber. Die Bundesregierung verweist auch auf staatlich gesteuerte und hybride Angriffe, die zunehmend sicherheitspolitische Bedeutung erhalten.
Die Reform könnte deshalb zu einer der weitreichendsten Veränderungen der deutschen Cyberabwehr seit Jahren werden. Über die endgültige Ausgestaltung der neuen BND-Befugnisse ist allerdings noch nicht entschieden, da sich die Nachrichtendienstreform weiterhin im Gesetzgebungsverfahren befindet.
Quelle:
Bundesregierung; Deutscher Bundestag; Bundeskanzleramt; Bundesministerium des Innern.