Berlin verändert die Mitbestimmungsregeln für Beschäftigte des Landes. Der Senat hat die Novelle des Personalvertretungsgesetzes beschlossen. Digitale Kommunikation und modernere Beteiligungsverfahren sollen dadurch rechtssicherer werden.
Elektronische Kommunikation wird geregelt
Wie die Senatskanzlei Berlin mitteilt, soll die Kommunikation zwischen Dienststellen und Personalvertretungen stärker digital erfolgen können.
Dafür werden rechtliche Grundlagen im Beteiligungsverfahren angepasst.
Verfahren können flexibler werden
Dienststellen und Personalvertretungen sollen Fristen künftig teilweise einvernehmlich flexibler gestalten können.
Freiwillige Vorratsbeschlüsse sollen bestimmte Verfahren zusätzlich beschleunigen.
Gewerkschaften erhalten Zugangsregeln
Die Novelle erweitert nach Angaben des Senats auch das Zugangsrecht von Gewerkschaften.
Überholte Vorschriften sollen gleichzeitig entfallen.
Datenschutz wird berücksichtigt
Die Reform greift aktuelle Rechtsprechung und Datenschutzanforderungen auf.
Das Berliner Landesrecht soll sich dabei stärker an der Rechtslage des Bundes orientieren.
Quelle
Senatskanzlei Berlin, Pressemitteilung vom 11. August 2026