Wenige Tage vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach. Nach Angaben der Ermittlungsbehörde wurden drei Objekte in Berlin und Hannover durchsucht. Zu den konkreten Vorwürfen äußerte sich die Staatsanwaltschaft zunächst nicht.
Die Behörde bestätigte das laufende Verfahren am Mittwoch. Aus ermittlungstaktischen Gründen wurden weder die Hintergründe noch mögliche weitere Beteiligte genannt. Ebenso blieb offen, welche Unterlagen oder Datenträger bei den Durchsuchungen sichergestellt wurden.
Nach einem Bericht der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ soll der Verdacht der Bestechlichkeit im Raum stehen. Die Staatsanwaltschaft hat diesen konkreten Vorwurf bislang nicht öffentlich bestätigt. Für Steffen Krach gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.
Krach weist Anschuldigungen zurück
Der SPD-Politiker erklärte, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe seien haltlos. Nach eigener Darstellung kennt er bislang keine Einzelheiten des Verfahrens. Er wolle vollständig mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten und habe nichts zu verbergen.
Der Zeitpunkt der Ermittlungen ist für Krach und die Berliner SPD besonders problematisch. Am 20. September 2026 wird das Berliner Abgeordnetenhaus gewählt. Krach führt seine Partei als Spitzenkandidat in die Abstimmung und bewirbt sich um das Amt des Regierenden Bürgermeisters.
Ob die Ermittlungen Auswirkungen auf seine Kandidatur haben, war zunächst nicht absehbar. Die Berliner SPD kündigte bislang keine personellen Konsequenzen an. Die Partei dürfte zunächst abwarten, ob die Staatsanwaltschaft weitere Angaben zum Tatverdacht veröffentlicht.
Durchsuchungen in Berlin und Hannover
Krach ist Präsident der Region Hannover. Für seinen Wahlkampf in Berlin lässt er dieses Amt derzeit ruhen. Zuvor war er bereits in der Berliner Landespolitik tätig und arbeitete unter anderem als Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung.
Welche berufliche Station von den Ermittlungen betroffen ist, blieb offen. Die Staatsanwaltschaft teilte lediglich mit, dass drei Objekte in Berlin und Hannover durchsucht worden seien. Ob es sich dabei um private Räume, Diensträume oder andere Gebäude handelte, wurde nicht bekannt gegeben.
Eine Durchsuchung bedeutet nicht, dass sich ein Verdacht bestätigt hat oder eine Anklage bevorsteht. Die Maßnahme dient dazu, mögliche Beweismittel zu sichern und einen Anfangsverdacht zu überprüfen. Erst die weitere Auswertung kann zeigen, ob sich daraus ein hinreichender Tatverdacht ergibt.
Ermittlungen bestimmen die Schlussphase des Wahlkampfes
Für den Berliner Wahlkampf entsteht dennoch eine neue Lage. Die Parteien befinden sich in der entscheidenden Schlussphase, in der viele Menschen ihre Wahlentscheidung treffen. Die politischen Konkurrenten der SPD dürften deshalb eine schnelle Aufklärung verlangen.
Gleichzeitig müssen öffentliche Äußerungen die Rechte des Beschuldigten beachten. Solange die Untersuchungen nicht abgeschlossen sind, darf aus dem Ermittlungsverfahren keine Schuld abgeleitet werden.
Krach will seinen Wahlkampf nach bisherigen Angaben fortsetzen. Damit bleibt er zunächst Spitzenkandidat der Berliner SPD. Ob und wann die Staatsanwaltschaft weitere Informationen veröffentlicht, hängt vom Verlauf der Ermittlungen und der Auswertung der sichergestellten Unterlagen ab.
Quelle: Staatsanwaltschaft Hannover; Hannoversche Allgemeine Zeitung