Campact nennt 62 YouTube-Kanäle in einer Kampagne, und die AfD wirft dem Verein Einschüchterung vor, weil Unternehmen dort keine Werbung mehr schalten sollen.
Der stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Sven Tritschler fordert ein Verbot und die Auflösung von Campact. Seine Forderung begründet er mit einer aktuellen Kampagne der Organisation gegen bestimmte YouTube-Kanäle.
Campact soll Unternehmen dazu aufgerufen haben, Werbung auf diesen Kanälen zu sperren. Nach Darstellung der AfD erhielten die Unternehmen dafür eine Reaktionsfrist von wenigen Tagen.
Campact nennt 62 YouTube-Kanäle
Die Kampagne richtet sich laut AfD-Mitteilung gegen 62 Kanäle. Campact wirft den betroffenen Angeboten demnach Desinformation sowie Hass- und Hetzvideos vor.
Tritschler kritisiert, dass die Auswahl der Kanäle nicht auf nachvollziehbaren Kriterien beruhe. Die AfD-Mitteilung nennt jedoch weder alle betroffenen Angebote noch die von Campact veröffentlichten Bewertungsmaßstäbe.
Eine Stellungnahme von Campact zu den Vorwürfen gibt die Mitteilung nicht wieder. Daher lässt sich anhand dieser Quelle nicht abschließend prüfen, wie die Organisation ihre Auswahl begründet.
Tritschler spricht von Einschüchterung
Tritschler bezeichnet das Vorgehen als Einschüchterungs- und Erpressungstaktik. Campact setze Unternehmen unter Druck und gefährde die wirtschaftliche Grundlage unliebsamer Medienangebote.
Der AfD-Politiker sieht darin einen Angriff auf die demokratische Debatte. Er wirft der Organisation vor, eine Zensurstruktur außerhalb staatlicher Institutionen aufzubauen.
Diese Begriffe stellen politische Bewertungen dar. Ein Aufruf an private Unternehmen, ihre Werbung anders zu platzieren, ist nicht automatisch staatliche Zensur. Unternehmen dürfen grundsätzlich selbst entscheiden, auf welchen Internetseiten und Kanälen ihre Anzeigen erscheinen.
AfD erhebt weitere Vorwürfe gegen Campact
Tritschler verbindet die YouTube-Kampagne mit Vorwürfen zur Parteienfinanzierung im Landtagswahlkampf von Sachsen-Anhalt. Er spricht von einer verdeckten und illegalen Unterstützung.
Die vorliegende AfD-Mitteilung nennt dafür keine konkreten Belege oder behördlichen Feststellungen. Der Vorwurf bleibt daher zunächst eine politische Behauptung.
Für eine belastbare Bewertung wären Angaben zu Geldflüssen, Kampagnenleistungen und möglichen Verbindungen zu Parteien erforderlich. Auch eine Stellungnahme von Campact müsste berücksichtigt werden.
Vereinsverbot unterliegt hohen Hürden
Tritschler fordert das Bundesinnenministerium und das Bundesamt für Verfassungsschutz zum Handeln auf. Campact müsse nach seiner Auffassung verboten und aufgelöst werden.
Ein Vereinsverbot setzt jedoch mehr als einen politischen Konflikt oder eine umstrittene Kampagne voraus. Die zuständige Behörde müsste nachweisen, dass Zweck oder Tätigkeit des Vereins gegen Strafgesetze oder die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind.
Die AfD-Mitteilung führt keinen entsprechenden Bescheid und kein abgeschlossenes Verfahren an. Die Forderung nach einem Verbot ist deshalb zunächst eine politische Position von Tritschler.
Streit berührt Medien und Werbewirtschaft
Der Fall zeigt einen wachsenden Konflikt um die Finanzierung politischer Medienangebote. Viele YouTube-Kanäle sind auf automatisch ausgespielte Werbung angewiesen.
Kampagnen gegen Werbeplatzierungen können diesen Angeboten erhebliche Einnahmen entziehen. Befürworter betrachten solche Aktionen als legitimen Druck auf Unternehmen. Kritiker sehen darin den Versuch, missliebige Stimmen wirtschaftlich auszuschalten.
Entscheidend bleibt die Transparenz. Campact müsste offenlegen, nach welchen Kriterien Kanäle auf die Liste gelangen. Die AfD müsste ihre weitergehenden Vorwürfe ebenfalls mit überprüfbaren Belegen untermauern.
Quelle: AfD-Bundesverband, Erklärung von Sven Tritschler vom 25. August 2026