Das Bundeskabinett hat die geplante BAföG-Reform beschlossen. Die Wohnkostenpauschale soll von derzeit 380 auf 440 Euro steigen. Wie aus den aktuellen Reformplänen hervorgeht, erfolgt die Erhöhung allerdings erst zum Sommersemester 2027 und damit ein halbes Jahr später als zunächst vorgesehen.
Wohnkostenpauschale steigt auf 440 Euro
Studierende und Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, erhalten derzeit eine Wohnkostenpauschale von 380 Euro monatlich. Dieser Betrag ist auch im geltenden BAföG-Gesetz festgeschrieben.
Mit der Reform soll die Pauschale zum Sommersemester 2027 auf 440 Euro steigen. Ursprünglich hatten Union und SPD die Erhöhung bereits für das Wintersemester 2026/27 vorgesehen. Wegen der angespannten Haushaltslage und Streit über die Finanzierung wurde der Termin verschoben.
Grundbedarf steigt zunächst auf 503 Euro
Auch der sogenannte Grundbedarf für Studierende soll angehoben werden. Aktuell beträgt er 475 Euro monatlich.
Zum Wintersemester 2027/28 soll der Betrag zunächst auf 503 Euro steigen. Erst zum Sommersemester 2029 ist eine weitere Anhebung auf 563 Euro vorgesehen. Damit würde der Grundbedarf das derzeitige Niveau der Grundsicherung für Alleinstehende erreichen.
Studierende warten länger auf Entlastung
Die Verzögerung betrifft besonders Studierende mit eigener Wohnung oder einem Zimmer in einer Wohngemeinschaft. Gerade die Wohnkostenpauschale gilt seit längerem als Schwachpunkt des BAföG, weil die tatsächlichen Mieten in vielen Hochschulstädten deutlich darüber liegen.
Mecklenburg-Vorpommerns Wissenschaftsministerin Bettina Martin begrüßte die Reform grundsätzlich, kritisierte aber zugleich den späteren Start. Nach Angaben ihres Ministeriums geben Studierende durchschnittlich rund 53 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten aus.
BAföG soll künftig regelmäßiger überprüft werden
Die Reform sieht nicht nur höhere Sätze vor. Ab 2030 sollen die BAföG-Leistungen regelmäßig überprüft und gesetzlich neu angepasst werden. Damit will die Bundesregierung vermeiden, dass die Förderung über längere Zeit hinter der Entwicklung der Lebenshaltungskosten zurückbleibt.
Der Gesetzentwurf muss nun noch durch Bundestag und Bundesrat. Die parlamentarischen Beratungen sind für den Herbst vorgesehen.
Nur noch rund 613.000 Menschen beziehen BAföG
Die Bedeutung der Reform zeigt sich auch an der Entwicklung der Empfängerzahlen. Im Jahr 2024 erhielten rund 612.800 Menschen BAföG, darunter etwa 483.800 Studierende und 129.000 Schülerinnen und Schüler. Das war der niedrigste Stand seit dem Jahr 2000.
Mit höheren Leistungen und regelmäßiger Anpassung will die Bundesregierung die Ausbildungsförderung wieder attraktiver machen. Für viele Studierende bedeutet die Entscheidung jedoch zunächst: Die erhoffte Entlastung bei den Wohnkosten kommt erst im kommenden Jahr.
Quelle:
Bundesregierung; Bundesausbildungsförderungsgesetz; Deutscher Bundestag; Ministerium für Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern.