Auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick kann Berlin die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers weiter vorantreiben. Das Eisenbahn-Bundesamt hat die knapp zwölf Hektar große Fläche von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Damit geht die Planungshoheit für das Schlüsselgrundstück an das Land Berlin über.
Knapp zwölf Hektar gehen an Berlin
Wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mitteilt, erfolgte die Freistellung mit Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes vom 6. August 2026. Die Fläche kann damit künftig für andere städtebauliche Zwecke geplant werden.
Die Entscheidung gilt als wichtiger Schritt für die bereits länger geplante Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhofs. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Februar 2026 die Rechtmäßigkeit der Rechtsverordnung über die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme bestätigt.
Wohnungen für mehr als 3.000 Menschen geplant
Auf dem Gesamtareal soll ein neues Stadtquartier mit bezahlbarem Wohnraum und sozialer Infrastruktur entstehen. Nach Angaben der Senatsverwaltung sind Wohnungen für mehr als 3.000 Menschen vorgesehen.
Allein auf der nun freigestellten ehemaligen Güterbahnhofsfläche sollen rund 1.000 Wohnungen entstehen. Insgesamt sind für das Entwicklungsgebiet 1.800 neue Wohnungen vorgesehen.
Von den geplanten Wohnungen sollen 40 Prozent als geförderter Wohnungsbau realisiert werden. Zudem ist auf dem Gelände eine Gemeinschaftsschule vorgesehen.
Ostumfahrung Bahnhofstraße kann weiter geplant werden
Die Freistellung schafft zugleich eine Grundlage für die weitere Planung der Ostumfahrung Bahnhofstraße. Sie soll das Köpenicker Zentrum verkehrlich entlasten und zugleich das neue Stadtquartier erschließen.
Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler bezeichnet die Entscheidung als wichtigen Meilenstein für eine sozial gerechte Stadtentwicklung. Die seit mehr als 30 Jahren brachliegenden Flächen könnten nun zügiger entwickelt werden.
Gesetzesänderung machte Freistellung möglich
Der Weg zur Freistellung war rechtlich kompliziert. Bereits 2022 war eine entsprechende Entscheidung in Aussicht gestellt worden, doch eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes Ende 2023 führte zu einer neuen Rechtslage.
Auf dieser Grundlage erging am 30. April 2025 zunächst ein ablehnender Bescheid. Das Land Berlin legte dagegen Widerspruch ein.
Eine weitere Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes im Juli 2025 führte schließlich eine Übergangsregelung für laufende Verfahren ein. Diese sollte insbesondere Gemeinden bei Projekten mit Schwerpunkt Wohnungsbau mehr Planungssicherheit geben. Auf dieser Grundlage konnte die Fläche nun freigestellt werden.
Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin, Pressemitteilung vom 10. August 2026.