Bautzen. Der Landkreis Bautzen hat sich im Streit um die Erstattung von Kosten für unbegleitete minderjährige Geflüchtete teilweise gegen den Freistaat Sachsen durchgesetzt. Das Verwaltungsgericht Dresden sprach dem Landkreis knapp 30.000 Euro zuzüglich Zinsen zu. Der Fall könnte jedoch weitreichendere finanzielle Fragen aufwerfen. Wie aus Antworten der Sächsischen Staatsregierung hervorgeht, wurden seit 2016 Erstattungsforderungen des Landkreises in Höhe von insgesamt mehr als vier Millionen Euro abgelehnt oder gekürzt. Der AfD-Landtagsabgeordnete und Bautzener Kreisrat Timo Schreyer fordert nun eine Aufarbeitung der Vorgänge.

Verwaltungsgericht gibt Landkreis Bautzen teilweise recht

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stehen Kosten für die Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter. Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Jugendhilfeträger unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung ihrer Aufwendungen verlangen. Zuständig für die Prüfung der Anträge ist das Landesjugendamt.

Der Landkreis Bautzen hatte gegen die teilweise Ablehnung entsprechender Forderungen geklagt. Für das Jahr 2019 verlangte die Kreisverwaltung 29.176,70 Euro. Das Verwaltungsgericht Dresden sprach ihr davon 18.391,42 Euro zu. Bei einer weiteren Forderung über 18.413,55 Euro für das Jahr 2020 erhielt der Landkreis 11.148,96 Euro zugesprochen.

Insgesamt entschied das Gericht damit zugunsten Bautzens über 29.540,38 Euro zuzüglich Zinsen. Das Urteil vom 12. November 2025 ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Freistaat Sachsen als auch der Landkreis haben beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung beantragt.

Ein weiterer Rechtsstreit über 73.411,53 Euro aus dem Jahr 2021 ist bislang nicht entschieden.

Auslöser des Verfahrens waren unterschiedliche rechtliche Bewertungen einer Entgeltvereinbarung. Das Landesjugendamt hatte die betreffenden Aufwendungen nicht vollständig anerkannt. Das Verwaltungsgericht widersprach der Einschätzung, die Vereinbarung sei fehlerhaft, gab den Forderungen des Landkreises jedoch nur teilweise statt.

Mehr als vier Millionen Euro an Erstattungen abgelehnt oder gekürzt

Der gerichtlich entschiedene Streit betrifft lediglich einen kleinen Teil der finanziellen Auseinandersetzungen zwischen dem Landkreis Bautzen und dem Freistaat.

Besonders auffällig sind die Zahlen für 2024. In diesem Jahr wurden Erstattungsanträge des Landkreises über 543.245,33 Euro vollständig abgelehnt. Weitere Forderungen wurden um insgesamt 1.379.410,65 Euro gekürzt. Somit erkannte das Landesjugendamt allein innerhalb eines Jahres Kosten von rund 1,92 Millionen Euro nicht in der beantragten Höhe an.

Auch 2025 wurden erhebliche Beträge beanstandet. Die vollständigen Ablehnungen beliefen sich auf 322.764,67 Euro, während weitere 149.855,89 Euro durch Kürzungen entfielen. Für den in der parlamentarischen Anfrage erfassten Zeitraum des Jahres 2026 weist die Staatsregierung Ablehnungen von 221.071,33 Euro und Kürzungen von 7.658,02 Euro aus.

Damit summieren sich die abgelehnten und gekürzten Forderungen seit Anfang 2024 auf rund 2,62 Millionen Euro.

Hinzu kommen ältere Vorgänge. Für den Zeitraum von 2016 bis 2023 verzeichnete die Staatsregierung 359 vollständig abgelehnte Erstattungsanträge mit einem Gesamtvolumen von 1.114.173,20 Euro. Bei weiteren 314 Anträgen wurden Kürzungen von zusammen 406.582,30 Euro vorgenommen.

Über beide Zeiträume ergibt sich damit ein Gesamtbetrag von rund 4,14 Millionen Euro.

Allerdings handelt es sich dabei nicht um einen gerichtlich festgestellten Schaden. Die Summe umfasst sämtliche ausgewiesenen Ablehnungen und Kürzungen, unabhängig davon, ob die jeweiligen Ansprüche rechtlich begründet waren.

AfD-Abgeordneter Schreyer fordert Aufklärung

Der Bautzener Kreisrat und AfD-Landtagsabgeordnete Timo Schreyer sieht angesichts dieser Zahlen erheblichen Klärungsbedarf. Besonders die vergleichsweise geringen Klagesummen stoßen bei ihm auf Kritik.

„Ich persönlich bin von den geringen Klagewerten enttäuscht!“, erklärte Schreyer am Donnerstag.

Der Politiker fordert, die Vorgänge im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und sorbische Angelegenheiten des Kreistages aufzuarbeiten. Dabei soll insbesondere geklärt werden, weshalb der Landkreis angesichts der hohen Ablehnungsbeträge nicht weitere Forderungen gerichtlich durchgesetzt hat.

Im Raum steht damit auch die Frage, ob der Landkreis sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft hat, berechtigte Erstattungsansprüche gegenüber dem Freistaat geltend zu machen.

Eine Antwort darauf lässt sich aus den bislang veröffentlichten Zahlen allerdings nicht ableiten. Dazu müsste zunächst festgestellt werden, welche Forderungen tatsächlich erstattungsfähig waren und weshalb das Landesjugendamt ihre Anerkennung verweigerte.

Sozialministerium lehnt detaillierte Aufschlüsselung ab

Eine umfassende Klärung der Ablehnungsgründe liegt bislang nicht vor. Das sächsische Sozialministerium hat eine entsprechende parlamentarische Anfrage mit Verweis auf den erheblichen Verwaltungsaufwand nicht vollständig beantwortet.

Nach Angaben des Ministeriums werden die Gründe für Ablehnungen und Kürzungen nicht gesondert statistisch erfasst. Für eine detaillierte Auswertung müssten deshalb 535 abgelehnte und 634 gekürzte Fälle aus insgesamt 4.631 Einzelakten des Landkreises Bautzen manuell überprüft werden.

Den dafür erforderlichen Arbeitsaufwand beziffert die Staatsregierung auf 292,25 Stunden. Das entspreche einem Zeitraum von ungefähr sieben Wochen. Währenddessen müssten nach Einschätzung des Ministeriums etwa 450 andere Erstattungsfälle zurückgestellt werden.

Das Sozialministerium begründet seinen Verzicht auf die Einzelauswertung mit möglichen Beeinträchtigungen der laufenden Verwaltungsarbeit und wirtschaftlichen Nachteilen für die betroffenen Kommunen.

Grundsätzlich nennt die Staatsregierung mehrere Ursachen für die Ablehnung von Erstattungsanträgen. Dazu zählen verjährte Ansprüche, versäumte gesetzliche Ausschlussfristen oder unterschiedliche Bewertungen darüber, ob die betroffenen Minderjährigen bei ihrer Einreise tatsächlich unbegleitet waren.

Kürzungen können unter anderem auf Rechenfehler, fehlerhafte Entgeltvereinbarungen oder nicht erstattungsfähige geringfügige Auslagen zurückgehen.

Welche dieser Gründe in Bautzen konkret zu welchen finanziellen Abzügen führten, bleibt jedoch unbeantwortet.

Weitere Landkreise streiten mit dem Freistaat

Bautzen ist nicht der einzige sächsische Landkreis, der wegen der Erstattung von Jugendhilfekosten gegen den Freistaat vorgeht.

Auch der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge fordert vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz weitere 58.329,93 Euro zuzüglich Zinsen. Das dort seit Mai 2026 anhängige Verfahren betrifft die Frage, wann eine gesetzlich maßgebliche Monatsfrist für die Kostenerstattung beginnt.

Während das Landesjugendamt auf den Zeitpunkt der Einreise abstellt, verweist der Landkreis auf die spätere Zuweisung und den Beginn seiner Jugendhilfeleistungen. Eine gerichtliche Entscheidung steht noch aus.

Bautzener Kreistag steht vor unbequemen Fragen

Für den Landkreis Bautzen bleibt nach dem gerichtlichen Teilerfolg vor allem die finanzielle Aufarbeitung entscheidend. Der bisher zugesprochene Betrag von knapp 30.000 Euro fällt gegenüber den über Jahre ausgewiesenen Ablehnungen und Kürzungen gering aus.

Dabei müssen zwei Fragen voneinander getrennt werden: Hat das Landesjugendamt berechtigte Erstattungsansprüche zu Unrecht zurückgewiesen? Und hat die Kreisverwaltung sämtliche rechtlichen Möglichkeiten genutzt, um diese Ansprüche durchzusetzen?

Das Urteil aus Dresden zeigt, dass die Entscheidungen des Landesjugendamtes zumindest teilweise einer gerichtlichen Überprüfung nicht standgehalten haben. Daraus folgt jedoch nicht, dass auch die übrigen Millionenforderungen berechtigt sind.

Eine belastbare Bewertung setzt voraus, dass die umstrittenen Vorgänge einzeln geprüft und die jeweiligen Ablehnungsgründe offengelegt werden.

Ob der Bautzener Kreistag die von Schreyer geforderte Untersuchung aufgreift, ist noch offen. Klar ist aber bereits: Mit dem Urteil über knapp 30.000 Euro ist der Streit über die Finanzierung der Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Sachsen längst nicht beendet.