Dresden, 5. September 2026. Sachsen verkleinert seine staatlichen Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende. Von den derzeit 3.355 regulären Plätzen sind nur 1.477 belegt, weil die Zugangszahlen seit 2023 stark zurückgegangen sind.
Mehr als die Hälfte der Plätze ist unbelegt
Die staatlichen Erstaufnahmeeinrichtungen kommen derzeit auf eine rechnerische Auslastung von rund 44 Prozent. Damit sind 1.878 der vorhandenen Plätze nicht belegt. Seit Mai 2025 hat der Freistaat seine Kapazität bereits um etwa 850 Plätze reduziert.
In früheren Jahren hielt Sachsen zeitweise bis zu 10.000 Plätze vor. Die Unterkünfte waren geschaffen oder angemietet worden, um auf hohe Zugangszahlen und kurzfristige Veränderungen reagieren zu können.
Auch Landkreise und kreisfreie Städte passen ihre Unterbringung inzwischen an. Einrichtungen wurden geschlossen, Verträge beendet oder die Zahl der bereitgehaltenen Plätze reduziert.
Zahl der Asylsuchenden halbierte sich erneut
Im Jahr 2023 wurden in Sachsen 23.120 Asylsuchende registriert. Ein Jahr später waren es noch 10.120 Menschen. Für 2025 meldete das Innenministerium 5.189 Asylsuchende. Damit halbierte sich die Zahl innerhalb eines Jahres erneut.
Geflüchtete aus der Ukraine sind in dieser Asylstatistik nicht enthalten. Von ihnen kamen 2025 nach Angaben des Innenministeriums 5.942 Menschen nach Sachsen. Im Jahr zuvor waren es 1.912.
Die Zahlen zeigen deshalb zwei unterschiedliche Entwicklungen: Während die klassische Asylzuwanderung stark zurückging, nahm die Zahl der neu eintreffenden ukrainischen Schutzsuchenden wieder zu.
Welche Kosten bleiben trotz Leerstands?
Aus den veröffentlichten Belegungszahlen lässt sich nicht ablesen, wie viel Geld Sachsen durch den Kapazitätsabbau tatsächlich spart. Entscheidend ist, ob Miet-, Betreiber-, Catering- oder Sicherheitsverträge kurzfristig gekündigt werden können.
Auch für geschlossene Unterkünfte können vorübergehend Kosten entstehen. Hinzu kommen Ausgaben für Rückbau, Bewachung oder die Wiederherstellung angemieteter Gebäude. Gleichzeitig muss der Freistaat eine Reserve vorhalten, um auf einen unerwarteten Anstieg der Zugangszahlen reagieren zu können.
Damit stellt sich eine zentrale haushaltspolitische Frage: Wie groß muss diese Reserve sein, wenn deutlich mehr als die Hälfte der regulären Plätze unbelegt bleibt? Eine transparente Aufstellung der laufenden Kosten, Vertragsbindungen und tatsächlichen Einsparungen liegt bislang nicht gemeinsam mit den aktuellen Belegungszahlen vor.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern; Landesdirektion Sachsen; dpa