Für die Landtagswahl 2026 werden jetzt die Wählerverzeichnisse vorbereitet. Der 14. August war der maßgebliche Stichtag, an dem Wahlberechtigte mit Hauptwohnung im jeweiligen Wahlbezirk gemeldet sein mussten.

Wahlbenachrichtigung bis 28. August

Wie die Hansestadt Anklam informiert, sollen Wahlberechtigte spätestens am 28. August ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Wer trotz vermuteter Wahlberechtigung keine Benachrichtigung bekommt, sollte seine Eintragung bei der Gemeindewahlbehörde überprüfen lassen.

Korrekturen bis 4. September möglich

Fehlerhafte oder unterlassene Eintragungen können bis zum 4. September berichtigt werden. Das Wählerverzeichnis liegt vom 31. August bis einschließlich 4. September zur Einsichtnahme aus.

Wer vor dem 14. August nach Mecklenburg-Vorpommern gezogen ist und sich erst danach anmeldet, kann die Aufnahme in das neue Wählerverzeichnis bis zum 28. August beantragen.

Quelle: Hansestadt Anklam, Landkreis Vorpommern-Greifswald