Drei Angeklagte, ein schwerer Vorwurf und ein Verhandlungstag, der kaum begonnen hatte, als er schon wieder beendet war: Vor dem Landgericht Görlitz hat der Prozess um einen mutmaßlichen Taser-Raub in Zittau begonnen. Nach rund 20 Minuten wurde die Verhandlung vertagt.
Opfer soll in einem Park bedroht worden sein
Der Fall reicht in den Februar 2026 zurück. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollen sich die drei Angeklagten mit einem damals 20 Jahre alten Mann in einem Zittauer Park getroffen haben.
Dort soll mindestens einer der Männer den jungen Mann mit einer Elektroschockwaffe bedroht und Geld verlangt haben. Das Landgericht fasst den zentralen Vorwurf so zusammen:
Der Geschädigte soll „mit einem Taser bedroht und Geld von ihm gefordert“ worden sein.
Der 20-Jährige soll unter dem Eindruck der Bedrohung geflohen sein. Dabei ließ er nach Angaben des Gerichts mehrere persönliche Gegenstände zurück:
- einen Rucksack,
- ein Mobiltelefon,
- einen Laptop,
- ein Mountainbike.
Zwei der Angeklagten sollen die zurückgelassenen Sachen anschließend an sich genommen haben. Ob die Männer die Tat gemeinsam geplant hatten und welche konkrete Rolle jeder Einzelne spielte, muss nun in der Hauptverhandlung geklärt werden.
Besonders schwerer Vorwurf gegen drei Männer
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten eine gemeinschaftliche besonders schwere räuberische Erpressung vor. Bei dieser rechtlichen Einordnung geht es nicht nur darum, ob Gegenstände weggenommen wurden. Entscheidend ist vor allem die mutmaßliche Drohung mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug.
Ein Taser kann durch elektrische Impulse starke Schmerzen, Muskelkrämpfe und Kontrollverlust auslösen. Schon die glaubhafte Drohung mit einer solchen Waffe kann deshalb ausreichen, um ein Opfer erheblich unter Druck zu setzen.
Der Fall weist mehrere Besonderheiten auf:
- Insgesamt sind drei Männer angeklagt.
- Zwei von ihnen gelten rechtlich als Heranwachsende.
- Der älteste Angeklagte ist nach Medienberichten 30 Jahre alt.
- Ihm könnte bei einer Verurteilung eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen.
- Über die Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht wird bei Heranwachsenden individuell entschieden.
Die Angeklagten gelten bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig.
Auftakt endet nach rund 20 Minuten
Für die Verhandlung am Freitag, 24. Juli 2026, war ursprünglich ein regulärer Prozessbeginn angesetzt. Tatsächlich war der erste Sitzungstag bereits nach ungefähr 20 Minuten beendet.
Damit blieb eine ausführliche Beweisaufnahme zunächst aus. Eine öffentliche, belastbare Darstellung aller Gründe für die kurze Dauer ist bislang nur eingeschränkt verfügbar. Der Prozess ist jedoch nicht beendet, sondern wird an weiteren bereits angesetzten Terminen fortgesetzt.
Das Landgericht hat folgende Verhandlungstage vorgesehen:
- Mittwoch, 12. August 2026,
- Freitag, 21. August 2026,
- Freitag, 4. September 2026.
An diesen Tagen könnten Angeklagte, Zeugen und Ermittler gehört sowie Beweismittel ausgewertet werden. Auch das mutmaßliche Opfer dürfte für die Rekonstruktion des Geschehens eine zentrale Rolle spielen.
Gericht muss Rollen der Angeklagten einzeln klären
Dass drei Männer gemeinsam angeklagt sind, bedeutet nicht automatisch, dass ihnen dieselben Handlungen zugerechnet werden können. Das Gericht muss für jeden Beschuldigten getrennt prüfen, was er getan, gewusst oder unterstützt haben soll.
Dabei stehen mehrere Fragen im Mittelpunkt:
- Wer führte die Elektroschockwaffe mit sich?
- Wer bedrohte den 20-Jährigen?
- Wer verlangte die Herausgabe von Geld?
- War die Wegnahme der zurückgelassenen Gegenstände geplant?
- Welche Absprachen gab es zwischen den drei Männern?
- Wussten alle Beteiligten von der Waffe?
- Wem können Mobiltelefon, Laptop, Rucksack und Fahrrad zugerechnet werden?
Auch das Verhalten des Geschädigten während seiner Flucht dürfte eine Rolle spielen. Die Staatsanwaltschaft geht offenbar davon aus, dass er seine Sachen nicht freiwillig zurückließ, sondern aufgrund der zuvor aufgebauten Bedrohungssituation.
Für eine Verurteilung muss das Gericht jedoch nachweisen, welche Handlungen den einzelnen Angeklagten zweifelsfrei zugeordnet werden können.
Quellen & Datenbasis
- Landgericht Görlitz: Terminvorschau zum Verfahren wegen gemeinschaftlicher besonders schwerer räuberischer Erpressung, Aktenzeichen 4 KLs 233 Js 4162/26
- Sächsische Zeitung: Berichte zum Beginn und zur Vertagung des Zittauer Taser-Raub-Prozesses
- Staatsanwaltschaft Görlitz: Anklagevorwurf laut öffentlicher Terminvorschau des Landgerichts