Wer Zittau für Jugendliche lebenswerter machen möchte, kann für ein eigenes Projekt bis zu 1.000 Euro beantragen. Der Jugendfonds richtet sich an junge Menschen, Vereine, Jugendgruppen, Kirchgemeinden und weitere Initiativen.
Unterstützt werden Projekte, die demokratisches Engagement, Mitbestimmung, Ehrenamt, Vielfalt oder den Einsatz gegen Diskriminierung fördern. Auch kulturelle Veranstaltungen, Workshops, Feste und andere gemeinschaftliche Aktionen kommen grundsätzlich infrage.
Auch Jugendliche ohne Verein können Anträge stellen
Eine feste Vereinsstruktur ist nach Angaben des Jugendbüros nicht zwingend erforderlich. Jugendliche, die keiner Organisation angehören, können bei der Antragstellung begleitet werden.
Das senkt die Hürde für kleine Gruppen, die eine konkrete Idee haben, aber noch keine Erfahrung mit Förderanträgen besitzen. Das Jugendbüro unterstützt bei der Planung und erklärt, welche Unterlagen benötigt werden.
Kreativität ist ausdrücklich erwünscht
Die Förderung ist bewusst offen angelegt. Denkbar sind Nachbarschaftsaktionen, Veranstaltungen, Ausstellungen, Sportangebote oder Projekte zur Verschönerung öffentlicher Räume.
Entscheidend ist, dass junge Menschen selbst Verantwortung übernehmen und die Stadt aktiv mitgestalten. Der Jugendfonds soll ihnen ermöglichen, eigene Vorstellungen praktisch umzusetzen, statt Jugendbeteiligung nur in Sitzungen zu diskutieren.
Kleine Summen können viel bewegen
Bis zu 1.000 Euro reichen nicht für große Bauvorhaben. Für Technik, Raummiete, Materialien, Werbung oder die Organisation einer kleineren Veranstaltung kann der Betrag jedoch entscheidend sein.
Damit bietet der Fonds eine vergleichsweise unkomplizierte Möglichkeit, sichtbare Projekte in der Stadt anzustoßen. Gerade kleine Ideen können das Zusammenleben in einem Wohngebiet, einer Schule oder einem Ortsteil unmittelbar verbessern.
Quellen
Stadt Zittau, Zittauer Stadtanzeiger, Aufruf „Projektideen? Aber die Kohle fehlt?“, veröffentlicht am 12. Juli 2026.
Jugendbüro Zittau und Partnerschaft für Demokratie, Informationen zum Jugendfonds, Stand 3. August 2026.