Die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern bleibt in Stahnsdorf bis Ende September verboten. Private Gartenbrunnen dürfen tagsüber nicht zur Bewässerung genutzt werden, weil der Landkreis den angespannten Wasserhaushalt schützen will.
Wasser aus Seen und Bächen darf nicht abgepumpt werden
Wie der Landkreis Potsdam-Mittelmark mitteilt, gilt das Verbot im gesamten Kreisgebiet. Wasser aus Flüssen, Bächen, Seen und anderen oberirdischen Gewässern darf nicht mit Pumpen entnommen werden, wenn es zur Bewässerung verwendet werden soll.
Grund sind die anhaltende Trockenheit und ungewöhnlich niedrige Wasserstände. Auch die Grundwasserstände liegen nach Angaben der unteren Wasserbehörde vielerorts unter den langjährigen Durchschnittswerten.
Gartenbrunnen zwischen 8 und 20 Uhr tabu
Für private Brunnen gilt eine zeitliche Einschränkung. Grün- und Gartenflächen dürfen täglich zwischen 8 und 20 Uhr nicht mit Grundwasser aus diesen Brunnen bewässert werden. In den Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden bleibt die Nutzung möglich.
Der Landkreis begründet die Regel auch mit der stärkeren Verdunstung während heißer Tagesstunden. Bewässerung außerhalb dieser Zeiten soll vorhandene Wasserressourcen effizienter nutzen.
Regeln gelten bis 30. September
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 30. September 2026. Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse sind davon nicht betroffen. Auch die Nutzung des öffentlichen Trinkwassernetzes bleibt grundsätzlich zulässig, sofern der jeweilige Versorger keine eigenen Beschränkungen erlässt.
Bei Verstößen gegen wasserrechtliche Vorschriften können nach Angaben des Landkreises Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Quelle: Landkreis Potsdam-Mittelmark