Knapp 77.000 Schweriner sind für die Landtagswahl wahlberechtigt. Die Stadt beginnt in der kommenden Woche mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen, bevor voraussichtlich am 24. August die Briefwahl vor Ort startet.
Wahlbenachrichtigungen müssen bis 29. August ankommen
Wie die Landeshauptstadt Schwerin mitteilt, dürfen bei der Landtagswahl deutsche Staatsangehörige wählen, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit wenigstens 37 Tagen ihren Hauptwohnsitz in Schwerin haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Die Wahlbenachrichtigungen müssen spätestens am 29. August zugestellt sein.
Wer per Brief abstimmen möchte, benötigt einen Wahlschein. Dieser kann schriftlich, persönlich, online oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden; telefonisch ist der Antrag nicht möglich.
Briefwahllokal öffnet voraussichtlich am 24. August
Das Briefwahllokal soll wieder im Bürgerbüro des Stadthauses eingerichtet werden. Eine Terminreservierung ist dort nicht erforderlich. Nach derzeitiger Planung öffnet es am 24. August und schließt am 18. September.
Für die Stimmabgabe vor Ort genügt ein Personalausweis; die Wahlbenachrichtigung muss nicht zwingend vorgelegt werden.
17 Direktkandidaten treten in Schwerin an
In den beiden Schweriner Landtagswahlkreisen 8 und 9 bewerben sich insgesamt 17 Direktkandidaten. Vertreten sind zehn Parteien, wobei Team Freiheit, Volt und FREIE WÄHLER nur im Wahlkreis 8 mit einem Direktkandidaten antreten.
Die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern findet am 20. September 2026 statt.
Quelle: Landeshauptstadt Schwerin