In Schwerin beginnt in der kommenden Woche der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 20. September 2026. Knapp 77.000 Bürgerinnen und Bürger sind in der Landeshauptstadt wahlberechtigt. Wie die Stadt Schwerin mitteilt, soll das Briefwahllokal im Stadthaus voraussichtlich am 24. August öffnen.
Wahlbenachrichtigungen bis 29. August
Die Wahlbenachrichtigungen müssen spätestens bis zum 29. August zugestellt sein.
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren, die seit mindestens 37 Tagen ihren Hauptwohnsitz in Schwerin haben oder sich dort aufhalten.
Briefwahl kann schriftlich beantragt werden
Für die Briefwahl wird ein Wahlschein benötigt.
Dieser kann schriftlich oder mündlich bei der Wahlbehörde beantragt werden, jedoch nicht telefonisch.
Auch eine Beantragung über das Formular auf der Wahlbenachrichtigung oder per QR-Code ist möglich.
Briefwahllokal öffnet im Stadthaus
Die Briefwahl vor Ort ist wieder im Bürgerbüro des Stadthauses möglich.
Das Briefwahllokal soll voraussichtlich am Montag, 24. August, öffnen und am Freitag, 18. September 2026, schließen.
Geöffnet ist montags von 8 bis 16 Uhr, dienstags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr.
Zwei Wahlräume wechseln Standort
Gegenüber der vergangenen Oberbürgermeisterwahl ändern sich zwei Wahlräume.
Wegen Bauarbeiten steht das Wirtschaftsministerium nicht zur Verfügung, stattdessen wird die Landesbibliothek genutzt.
Der bisherige Wahlraum in der Sporthalle Hegelstraße wird in den Jugendtreff „OST 63“ verlegt.
17 Direktkandidaten treten an
In den beiden Schweriner Landtagswahlkreisen 8 und 9 treten insgesamt 17 Direktkandidatinnen und Direktkandidaten an.
Die Wähler verfügen über zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat gewählt, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei.
Quelle: Landeshauptstadt Schwerin