Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gewinnt ihre finanzielle Planungssicherheit zurück: Das Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde den Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 offiziell genehmigt. Rund sechs Monate nach dem Beschluss der Bürgerschaft endet damit die Phase der vorläufigen Haushaltsführung. Der Stadt steht pro Jahr ein Haushaltsvolumen von rund einer Milliarde Euro zur Verfügung.

Kröger und von Wrycz Rekowski erleichtert über Freigabe

Mit der Veröffentlichung der Haushaltssatzung sind die städtischen Konten freigegeben. Für das Jahr 2026 wurden alle beantragten Investitionskredite in Höhe von 83,9 Millionen Euro vollständig bewilligt. Für 2027 wurden von beantragten 111,8 Millionen Euro Krediten rund fünf Millionen Euro nicht genehmigt – vor allem, weil sich zeitliche Abläufe einzelner Baumaßnahmen nach hinten verschoben haben.

Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger (Die Linke) betont die Bedeutung des Bescheids aus Schwerin:

„Die Genehmigung des Doppelhaushalts gibt unserer Stadt die notwendige Planungssicherheit. Damit können wir alle Investitionen auf den Weg bringen und zahlreiche Vorhaben umsetzen, die für die weitere Entwicklung Rostocks von großer Bedeutung sind.“

Gleichzeitig verweist Kröger auf die bundesweit angespannte Finanzlage der Kommunen. Aufgaben wüchsen stetig, ohne dass Bundes- und Landesgesetzgeber für eine stets auskömmliche Mitfinanzierung sorgen würden.

Finanzsenator Dr. Chris von Wrycz Rekowski (SPD) ergänzt, dass trotz der neuen Handlungsfreiheit weiterhin Disziplin gefordert sei:

„Mit der Genehmigung endet die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung (...). Gleichzeitig bleibt die Haushaltslage aber angespannt. Sparsamkeit und Haushaltsdisziplin haben deshalb weiterhin höchste Priorität.“

Wo Rostock in den nächsten zwei Jahren Millionen investiert

Durch die Genehmigung können nun insgesamt 86 neue Einzelmaßnahmen im Stadtgebiet anlaufen. Die Schwerpunkte liegen auf Großprojekten im Städtebau, Schulen und der maritimen Infrastruktur:

  • Rostocker Oval: Für das zentrale Stadtentwicklungsprojekt sind 50,2 Millionen Euro veranschlagt (davon 26,4 Millionen Euro Fördermittel).

  • Maritime Infrastruktur: Der Ausbau des Werftbeckens Warnemünde schlägt mit 60,6 Millionen Euro (19,3 Millionen Euro Fördergelder) zu Buche. Zudem fließen 10 Millionen Euro in das Spülfeld Radelsee.

  • Tiefbau und Mobilität: Insgesamt 70,5 Millionen Euro fließen in Straßen, Radschnellwege und Brücken – darunter der Ersatzneubau der Brücke Rennbahnallee (6,62 Mio. Euro) sowie Vorarbeiten für die Vorpommernbrücke.

  • Schulen und Sport: 11,4 Millionen Euro gehen direkt ins Schulbauprogramm, weitere 7 Millionen Euro in die IT- und Mobiliarausstattung. Die Sanierung der Eishalle wird mit 2,25 Millionen Euro abgesichert.

  • Digitalisierung & Rettungsdienst: Für IT-Sicherheit werden 5,3 Millionen Euro bereitgestellt, 2,7 Millionen Euro fließen in neue Rettungswagen.

Sozialausgaben drücken auf die Bilanz

Trotz des Milliarden-Etats steht die Warnowstadt vor immensen strukturellen Problemen. Die Verwaltung rechnet für die kommenden Jahre mit einem jährlichen strukturellen Defizit von 60 bis 70 Millionen Euro. Haupttreiber sind anhaltende Preissteigerungen, höhere Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst und drastisch steigende Sozialausgaben.

Alleiner für die Bereiche Jugend und Soziales wendet Rostock in den nächsten beiden Jahren jeweils rund 460 Millionen Euro auf – der mit Abstand größte Einzelposten. Da Bund und Land im Schnitt nur rund 60 Prozent dieser Kosten erstatten, bleibt die Stadt jährlich auf einem stetig wachsenden Eigenanteil von etwa 40 Prozent sitzen.

Keine Kürzungen bei Schülerticket und Vereinen

Trotz des vereinbarten Haushaltssicherungskonzepts, das verwaltungsinterne Einsparungen und Strukturreformen vorsieht, bleiben zentrale soziale Leistungen geschützt:

  • Die städtische Förderung für Vereine, Verbände und Ortsteilprojekte bleibt unangetastet.

  • Das kostenfreie Schülerticket für Rostocker Kinder und Jugendliche wird weitergeführt.

  • Das Begrüßungsgeld für Studierende bleibt ebenfalls erhalten.

Die Konsolidierung soll laut Finanzsenator vorrangig durch die Modernisierung interner Verwaltungsabläufe und digitalere Organisationsstrukturen erreicht werden.

Quellen & Datenbasis

  • Hanse- und Universitätsstadt Rostock: Pressemitteilung vom 24. Juli 2026 zum genehmigten Doppelhaushalt 2026/2027.

  • Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern: Kommunalaufsichtlicher Genehmigungsbescheid zur Haushaltssatzung.