Bürgerschaft hatte Plan bereits 2025 beschlossen
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat den Bebauungsplan Nr. 09.SO.191-2TB „Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 2. Teilbereich“ öffentlich bekannt gemacht. Die Bürgerschaft hatte den Plan bereits am 15. Oktober 2025 als Satzung beschlossen.
Zum Bebauungsplan gehören eine Planzeichnung als Teil A sowie textliche Festsetzungen als Teil B.
Bekanntmachung setzt Bebauungsplan in Kraft
Mit der Veröffentlichung vom 12. August 2026 ist der Bebauungsplan nun in Kraft getreten. Damit sind die darin festgelegten planungsrechtlichen Vorgaben für den zweiten Teilbereich verbindlich.
Der Titel des Plans beschreibt die vorgesehene städtebauliche Ausrichtung klar: Im Mittelpunkt stehen Studieren und Wohnen im Bereich beim Pulverturm. Weitere konkrete Bauvorhaben müssen sich an den nun geltenden Festsetzungen orientieren.
Quelle: Hanse- und Universitätsstadt Rostock