Die Stadt Reichenbach im Vogtland sucht ehrenamtliche Wahlhelfer für den Bürgerentscheid am Sonntag, dem 13. September 2026. Es ist nach Angaben der Stadt der erste Bürgerentscheid, der in Reichenbach durchgeführt wird.
Abgestimmt wird über die künftige Regelung der Schulbezirke für die Grundschulen. Damit die Abstimmung ordnungsgemäß durchgeführt und das Ergebnis am Abend ausgezählt werden kann, benötigt die Stadt Unterstützung in den Abstimmungslokalen.
Mitwirken können alle wahlberechtigten Bürger Reichenbachs. Für den ehrenamtlichen Einsatz wird eine Aufwandsentschädigung in Form eines Erfrischungsgeldes gezahlt.
Bürgerentscheid folgt auf Beschluss des Stadtrates
Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 20. Juli 2026 beschlossen, den Bürgerentscheid zum eingereichten Bürgerbegehren durchzuführen.
Die Fragestellung lautet:
„Sind Sie dafür, den Beschluss des Stadtrates Reichenbach vom 02.02.2026 zum Tagesordnungspunkt 3, ‚Beschluss zur Neufassung der Satzung der Stadt Reichenbach im Vogtland zur Festlegung der Schulbezirke an Grundschulen (Schulbezirkssatzung)‘ aufzuheben und den bisherigen Einschulungsbereich unverändert beizubehalten?“
Die Bürger entscheiden damit darüber, ob die vom Stadtrat beschlossene Neufassung der Schulbezirkssatzung aufgehoben werden soll.
Es geht um die Einschulungsbereiche der Grundschulen
Schulbezirke legen fest, welcher Grundschule ein Wohngebiet oder eine bestimmte Adresse zugeordnet ist. Sie bestimmen damit grundsätzlich, an welcher Schule ein Kind eingeschult wird.
Der Bürgerentscheid richtet sich gegen die vom Stadtrat am 2. Februar 2026 beschlossene Neufassung dieser Regelung. Bei einem erfolgreichen Entscheid soll der bisherige Einschulungsbereich unverändert bestehen bleiben.
Nähere Angaben zu den konkreten Änderungen der neuen Schulbezirkssatzung enthält die Mitteilung der Stadt nicht.
Mehrheit und Mindestquorum erforderlich
Ein Bürgerentscheid ist nicht allein dadurch erfolgreich, dass mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben werden.
Nach Angaben der Stadt muss die gestellte Frage zunächst die Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten. Zusätzlich muss diese Mehrheit mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten in Reichenbach repräsentieren.
Damit gilt ein sogenanntes Zustimmungsquorum. Erreichen die Befürworter zwar eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen, aber nicht die erforderliche Zahl gemessen an allen Wahlberechtigten, ist der Bürgerentscheid nicht erfolgreich.
Wahlhelfer begleiten die Abstimmung
Die ehrenamtlichen Helfer übernehmen in den Abstimmungslokalen verschiedene Aufgaben.
Dazu gehören insbesondere:
- die Vorbereitung des Abstimmungsraumes,
- die Prüfung der Abstimmungsberechtigung,
- die Ausgabe der Stimmzettel,
- die Beaufsichtigung der Wahlurne,
- die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufs,
- die Auszählung der Stimmen ab 18 Uhr,
- die Feststellung des Ergebnisses im jeweiligen Abstimmungslokal.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes sorgen gemeinsam dafür, dass die Abstimmung geheim, geordnet und nachvollziehbar durchgeführt wird.
Einsatz erfolgt in zwei Schichten
Für den Abstimmungstag ist eine Aufteilung in eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht vorgesehen.
Der jeweilige Wahlvorsteher nimmt die Einteilung der Helfer vor. Dadurch müssen die Ehrenamtlichen in der Regel nicht während der gesamten Öffnungszeit des Abstimmungslokals anwesend sein.
Zur Auszählung ab 18 Uhr kommen jedoch alle Mitglieder des jeweiligen Wahlvorstandes wieder zusammen.
Auszählung beginnt nach Schließung der Abstimmungslokale
Nach dem Ende der Abstimmungszeit werden die Wahlurnen geöffnet und die abgegebenen Stimmen ausgezählt.
Dabei wird zunächst geprüft, wie viele Stimmzettel abgegeben wurden. Anschließend werden die gültigen Ja- und Nein-Stimmen sowie mögliche ungültige Stimmen erfasst.
Der Wahlvorstand dokumentiert das Ergebnis und leitet es an die zuständige Stelle der Stadtverwaltung weiter. Aus den Ergebnissen aller Abstimmungslokale wird anschließend das Gesamtergebnis für Reichenbach gebildet.
Wer als Wahlhelfer mitarbeiten kann
Die Stadt richtet ihren Aufruf an alle wahlberechtigten Bürger Reichenbachs.
Besondere berufliche Vorkenntnisse werden in der Mitteilung nicht verlangt. Die Helfer werden vor ihrem Einsatz über ihre Aufgaben und die geltenden Abläufe informiert.
Wichtig sind insbesondere Zuverlässigkeit, Neutralität und die Bereitschaft, am Abstimmungstag Verantwortung zu übernehmen.
Ehrenamt wird mit Erfrischungsgeld vergütet
Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt.
Als Anerkennung erhalten die Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung, die von der Stadt als Erfrischungsgeld bezeichnet wird. Die genaue Höhe wird in der vorliegenden Mitteilung nicht genannt.
Das Erfrischungsgeld ist keine reguläre Bezahlung, sondern eine pauschale Entschädigung für den Zeitaufwand am Abstimmungstag.
Anmeldung bei der Stadtverwaltung
Interessierte können sich direkt an die Stadtverwaltung Reichenbach wenden.
Ansprechpartnerin: Mandy Wunderlich
Bereich: Zentrale Dienste
Adresse: Markt 1, 08468 Reichenbach im Vogtland
Zimmer: 308
Telefon: 03765 524-3021
E-Mail: wunderlich@reichenbach-vogtland.de
Alternativ ist eine Anmeldung über das Onlineformular im Bereich „Wahlen“ auf der Internetseite der Stadtverwaltung möglich.
Bürgerentscheid ist direkte kommunale Mitbestimmung
Ein Bürgerentscheid ermöglicht es den Wahlberechtigten, selbst über eine konkrete kommunale Sachfrage abzustimmen.
Anders als bei einer Kommunalwahl werden dabei keine Personen oder Parteien gewählt. Stattdessen beantworten die Bürger eine festgelegte Frage mit Ja oder Nein.
Das Ergebnis kann einen zuvor gefassten Stadtratsbeschluss bestätigen oder aufheben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen und das notwendige Quorum erfüllt werden.
Wahlhelfer sind für demokratische Verfahren unverzichtbar
Wahlen und Bürgerentscheide können ohne ehrenamtliche Unterstützung kaum durchgeführt werden.
Die Helfer stellen sicher, dass Stimmberechtigte ihre Stimme abgeben können und die Auszählung nachvollziehbar erfolgt. Sie tragen damit unmittelbar zum Funktionieren der kommunalen Demokratie bei.
Gerade bei einem erstmals durchgeführten Bürgerentscheid muss die Stadt genügend Helfer gewinnen, um alle Abstimmungslokale vollständig zu besetzen.
Der Bürgerentscheid im Überblick
Abstimmung: Bürgerentscheid zur Schulbezirkssatzung
Datum: Sonntag, 13. September 2026
Ort: Abstimmungslokale im Stadtgebiet Reichenbach
Gesucht: ehrenamtliche Wahlhelfer
Voraussetzung: Wahlberechtigung in Reichenbach
Einsatz: Vormittags- oder Nachmittagsschicht sowie gemeinsame Auszählung ab 18 Uhr
Entschädigung: Erfrischungsgeld
Anmeldung: Stadtverwaltung oder Onlineformular
Reichenbach im Vogtland bereitet seinen ersten Bürgerentscheid vor und sucht dafür ehrenamtliche Wahlhelfer.
Am 13. September stimmen die Bürger darüber ab, ob die im Februar beschlossene Neufassung der Schulbezirkssatzung aufgehoben und der bisherige Einschulungsbereich beibehalten werden soll.
Die Helfer betreuen die Abstimmungslokale in zwei Schichten und kommen ab 18 Uhr zur gemeinsamen Auszählung zusammen. Interessierte können sich bei der Stadtverwaltung oder über das Onlineformular der Stadt melden.