Grundstückseigentümer und Gewerbetreibende in Pulsnitz sollten in dieser Woche ihre Zahlungstermine kontrollieren. Am 15. August werden die nächsten Raten der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer für Ratenzahler fällig. Die Stadtkasse weist ausdrücklich auf den Termin hin.

Bei Überweisungen soll das jeweilige Buchungszeichen als Verwendungszweck angegeben werden.

Verspätung kann zusätzliche Kosten verursachen

Wer nicht rechtzeitig zahlt, muss nach Angaben der Stadt mit einer Mahnung rechnen.

Dabei können Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen.

Lastschrift soll Termine vereinfachen

Als Alternative zur manuellen Überweisung können Zahlungspflichtige der Stadt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Die entsprechenden Formulare stellt die Stadtkasse bereit.

Bei regelmäßigen Steuerzahlungen lässt sich dadurch vermeiden, dass einzelne Termine versehentlich übersehen werden.

Quellen

Stadt Pulsnitz – Amtliche Bekanntmachung zum Steuerzahlungstermin 15. August 2026.

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