Führerscheine von 2002 bis 2004 sind betroffen
Wie die Landeshauptstadt Potsdam mitteilt, betrifft die nächste Stufe des Führerschein-Pflichtumtausches Dokumente aus den Ausstellungsjahren 2002, 2003 und 2004. Die alten Führerscheine müssen spätestens bis zum 19. Januar 2027 gegen einen neuen EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden.
Potsdam empfiehlt den Betroffenen, die Sommerferien für den Behördengang zu nutzen. Derzeit stehen nach Angaben der Stadt vergleichsweise kurzfristig Termine bei der Fahrerlaubnisbehörde zur Verfügung.
Stadt will Andrang vor Frist vermeiden
Wer den Umtausch früh erledigt, kann nach Einschätzung der Fahrerlaubnisbehörde längere Wartezeiten gegen Ende des Jahres vermeiden.
Der verpflichtende Umtausch erfolgt bundesweit schrittweise. Ziel ist es, ältere Führerscheindokumente durch einheitliche und fälschungssicherere EU-Kartenführerscheine zu ersetzen. Auch bereits im Scheckkartenformat ausgestellte ältere Dokumente sind von den gestaffelten Fristen betroffen.
Neuer Führerschein ersetzt nur das Dokument
Der Pflichtumtausch betrifft das Führerscheindokument und bedeutet nicht, dass die Fahrerlaubnis neu erworben werden muss. Betroffene sollten dennoch rechtzeitig prüfen, in welchem Jahr ihr aktueller Führerschein ausgestellt wurde.
Für Potsdamer mit Dokumenten aus den Jahren 2002 bis 2004 bleiben noch rund fünf Monate bis zum Fristende. Die Stadt rät dazu, diese Zeit nicht bis Januar auszureizen.
Quelle: Landeshauptstadt Potsdam