Berlin – Mit dem Beginn des Oktobers treten mehrere neue Regelungen in Kraft, die Verbraucher unmittelbar betreffen.

Einige Änderungen wirken sich direkt auf den Geldbeutel aus, andere betreffen Verwaltung, Umweltschutz oder den Alltag im eigenen Garten.

Tanken wird vorübergehend günstiger

Die Bundesregierung senkt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel bis zum Jahresende.

Zusammen mit der eingesparten Mehrwertsteuer ergibt sich rechnerisch eine Entlastung von rund 17 Cent pro Liter.

Die Regelung gilt seit dem 1. Oktober 2026 und läuft bis zum 31. Dezember.

Bund und Länder rechnen mit einer Entlastung von insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro.

Wie viel davon tatsächlich an der Zapfsäule bei den Autofahrern ankommt, hängt allerdings weiterhin von Ölpreis, Einkaufskosten und Wettbewerb ab.

Führungszeugnis wird digitaler

Auch bei Behördengängen gibt es Veränderungen.

Führungszeugnisse können künftig stärker digital beantragt und bereitgestellt werden.

Damit sollen Bürger weniger Papier benötigen und Verwaltungswege einfacher werden.

Die Bundesregierung will damit einen weiteren Schritt in Richtung vollständig digitaler Verwaltungsverfahren machen.

Heckenschnitt wieder erlaubt

Seit dem 1. Oktober dürfen Hecken, Gebüsche und andere Gehölze wieder stärker zurückgeschnitten oder entfernt werden.

Zwischen dem 1. März und dem 30. September sind solche radikalen Rückschnitte grundsätzlich verboten.

Die Regel dient dem Schutz brütender Vögel und anderer Tiere.

Schonende Form- und Pflegeschnitte waren auch während des Sommers erlaubt.

Wer größere Arbeiten im Garten plant, kann diese nun wieder durchführen.

Neue Regeln für bestimmte Chemikalien

Im Oktober treten zudem strengere Vorgaben für bestimmte Industriechemikalien in Kraft.

Dabei geht es unter anderem um PFAS, eine große Gruppe langlebiger chemischer Stoffe.

Sie kommen in zahlreichen Produkten und industriellen Anwendungen vor und gelten als problematisch, weil sie sich in Umwelt und Organismen nur sehr langsam abbauen.

Die neuen Vorgaben sollen ihre Verwendung stärker begrenzen und den Umgang sicherer machen.

Potsdam führt Verpackungssteuer ein

Eine besonders sichtbare Änderung gibt es in Potsdam.

Dort gilt seit dem 1. Oktober eine kommunale Verpackungssteuer auf viele Einwegprodukte.

Für Einwegbecher, Essensschalen und ähnliche Verpackungen werden 50 Cent fällig.

Für Einwegbesteck kommen weitere 20 Cent hinzu.

Betroffen sind vor allem Cafés, Imbisse, Bäckereien, Schnellrestaurants und andere Betriebe mit To-go-Angeboten.

Pfandpflichtige Verpackungen sind ausgenommen.

To-go-Angebote könnten teurer werden

Die Steuer wird von den Betrieben gezahlt.

Sie können jedoch selbst entscheiden, ob sie die zusätzlichen Kosten vollständig oder teilweise an ihre Kunden weitergeben.

Damit dürfte ein Kaffee im Pappbecher oder ein Essen in einer Einwegbox in vielen Fällen teurer werden.

Die Stadt will mit der Steuer Einwegmüll reduzieren und Mehrwegangebote attraktiver machen.

Rund 650 Betriebe sind betroffen.

Winterzeit kommt Ende Oktober

Auch die Zeitumstellung steht wieder an.

Am letzten Sonntag im Oktober werden die Uhren von Sommerzeit auf Winterzeit zurückgestellt.

Dann wird die Uhr nachts von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgedreht.

Damit wird es morgens früher hell, am Abend aber auch früher dunkel.

Oktober bringt mehrere kleine, aber spürbare Änderungen

Nicht jede der neuen Regelungen betrifft alle Menschen gleichermaßen.

Autofahrer profitieren unmittelbar von der Steuersenkung bei Kraftstoffen.

Gartenbesitzer können wieder stärker zurückschneiden.

In Potsdam werden Einwegverpackungen teurer.

Und bei Behördengängen schreitet die Digitalisierung weiter voran.

Der Oktober verändert damit an mehreren Stellen den Alltag – mal sichtbar an der Zapfsäule, mal im Rathaus und manchmal direkt im eigenen Garten.