Wahltag beginnt vor Öffnung der Wahllokale

Die Mitglieder der Wahlvorstände treffen sich nach Angaben des Amtes bereits um 7.30 Uhr.

Vor der Öffnung müssen Wahlurne, Kabinen, Stimmzettel und Wählerverzeichnis vorbereitet werden. Außerdem verteilt das Team die Aufgaben und vereinbart einen Schichtdienst.

Da die Wahlvorstände ausreichend groß sein sollen, müssen Helfer in der Regel nicht den gesamten Tag im Wahllokal verbringen.

Auszählung beginnt um 18 Uhr

Gegen 17.30 Uhr kommt das vollständige Team wieder zusammen. Nach Schließung des Wahllokals um 18 Uhr beginnt die öffentliche Auszählung.

Die Helfer sortieren und prüfen die Stimmzettel, stellen das Ergebnis fest und erstellen die vorgeschriebene Wahlniederschrift.

Sorgfalt ist dabei wichtiger als Geschwindigkeit. Unklare Stimmzettel müssen gemeinsam und nach den gesetzlichen Regeln bewertet werden.

Aufgaben reichen von Kontrolle bis Dokumentation

Zu den Tätigkeiten gehören die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung und das Eintragen der Stimmabgabevermerke.

Wahlhelfer beaufsichtigen außerdem Wahlkabinen und Urnen, ohne das Wahlgeheimnis zu verletzen.

Nach Ende der Abstimmung übernehmen sie Zählung und Dokumentation.

Teilnahme ist ab 16 Jahren möglich

Für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern wurde das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt.

Entsprechend können auch 16- und 17-Jährige in einem Wahlvorstand mitarbeiten, sofern sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern wohnen.

Damit erhalten junge Menschen nicht nur erstmals die Möglichkeit zur Stimmabgabe, sondern können auch die praktische Organisation einer Wahl kennenlernen.

Bewerber dürfen nicht im Wahlvorstand sitzen

Kandidaten der Landtagswahl und bestimmte Vertrauenspersonen dürfen nach den gesetzlichen Vorgaben nicht Mitglied eines Wahlvorstandes sein.

Diese Regel soll Interessenkonflikte vermeiden und das Vertrauen in die neutrale Auszählung schützen.

Parteimitgliedschaft allein schließt eine Tätigkeit dagegen nicht grundsätzlich aus. Wahlhelfer müssen während ihres Einsatzes jedoch unparteiisch handeln.

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich

Das Amt bereitet die Helfer auf ihre Aufgaben vor. Neue Mitglieder arbeiten außerdem mit erfahrenen Wahlvorständen zusammen.

Für den Einsatz wird ein Erfrischungsgeld gezahlt. Die genaue Höhe sollte Interessenten bei der Anmeldung mitgeteilt werden.

Wichtiger als die Vergütung ist die Bereitschaft, Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Wahlablauf zu übernehmen.

Briefwahl erhöht den Personalbedarf

Immer mehr Menschen stimmen bereits vor dem Wahltag per Briefwahl ab. Die Wahlbriefe müssen am 20. September geöffnet, geprüft und ausgezählt werden.

Dafür werden eigene Briefwahlvorstände benötigt. Ihr Einsatz beginnt meist später als in einem regulären Wahllokal, kann sich wegen der großen Zahl an Unterlagen aber bis in den Abend ziehen.

Das Amt sollte frühzeitig genügend Teams bilden, damit die Ergebnisse ohne unnötige Verzögerung festgestellt werden können.

Ehrenamt sichert demokratische Wahlen

Wahlen werden von Verwaltungen organisiert, funktionieren aber nur mit Tausenden ehrenamtlichen Helfern.

Sie sorgen dafür, dass Wahlberechtigte ihre Stimme geheim abgeben können und Ergebnisse nachvollziehbar festgestellt werden.

Gerade in kleineren Gemeinden kann der Ausfall weniger Personen bereits zu organisatorischen Problemen führen.

Quellen

Amt Malchow, „Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht“, veröffentlicht im Mai 2026

Amt Malchow, Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Wahlvorstände und Briefwahlvorstände, veröffentlicht am 10. Juni 2026

Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern, Informationen zur Landtagswahl am 20. September 2026