Neue Vergütung für ehrenamtliche Aufgaben

Löbau erhöht Entschädigungen für Stadtführer und Helfer an Schulen

Wer sich bei Stadtführungen, schulischen Ganztagsangeboten oder als Wachposten engagiert, erhält in Löbau künftig eine klar geregelte Aufwandsentschädigung. Die Stadt hat dafür ihre Ehrenamtsentschädigungssatzung erweitert und mehrere konkrete Vergütungssätze festgelegt.

Der Löbauer Stadtrat beschloss die erste Änderung der Ehrenamtsentschädigungssatzung bereits am 2. Juli 2026. Veröffentlicht wurde die Neuregelung im Stadtjournal vom 3. August. Sie tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Löbau

Die Änderung betrifft drei Bereiche: Wachposten bei Veranstaltungen, ehrenamtliche Betreuer von Ganztagsangeboten an städtischen Schulen und Stadtführer.

15 Euro pro Stunde für Wachposten

Bei Veranstaltungen zahlt die Stadt künftig für jeden Wachposten eine Entschädigung von 15 Euro pro Stunde. Angefangene Stunden werden dabei als volle Stunden abgerechnet.

Die Regelung dürfte vor allem bei kommunalen Veranstaltungen und öffentlichen Festen relevant sein, bei denen ehrenamtliche Kräfte für Sicherheit, Einlasskontrollen oder die Absicherung bestimmter Bereiche eingesetzt werden.

Welche Voraussetzungen ein Wachposten erfüllen muss und wer über den jeweiligen Einsatz entscheidet, wird in der veröffentlichten Änderung nicht näher ausgeführt.

Bis zu 25 Euro für Ganztagsangebote

Neu geregelt wurde auch die Betreuung von Kindern im Rahmen schulischer Ganztagsangebote. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Qualifikation der eingesetzten Person.

Ehrenamtliche mit pädagogischer Qualifikation erhalten 25 Euro pro Unterrichtseinheit. Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten. Der gleiche Betrag wird bei einer fachlichen Qualifikation gezahlt, die zum jeweiligen Ganztagsangebot passt.

Personen mit einer anderen Qualifikation erhalten 20 Euro je Unterrichtseinheit. Die Regelung gilt für Ganztagsangebote an Schulen in Trägerschaft der Stadt Löbau. Löbau

Damit schafft die Stadt einheitliche Sätze für Menschen, die beispielsweise Arbeitsgemeinschaften, kreative Angebote, Sportgruppen oder andere ergänzende Bildungsangebote betreuen.

Stadtführungen werden erstmals ausdrücklich aufgenommen

Ein eigener Abschnitt der Satzung widmet sich künftig den ehrenamtlichen Stadtführern. Für eine reguläre Führung werden 40 Euro gezahlt.

Eine Führung in einer Fremdsprache sowie eine Stadtführung in Form eines Vortrags werden jeweils mit 50 Euro entschädigt. Für eine Reisebegleitung sieht die Satzung einen Betrag von 150 Euro vor.

Auch Sonderveranstaltungen werden nach ihrer Dauer vergütet:

• bis zu drei Stunden: 40 Euro • mehr als drei und bis zu sechs Stunden: 65 Euro • mehr als sechs Stunden: 90 Euro als Tageshöchstsatz

Die Tätigkeit wird in der Satzung ausdrücklich als pädagogisch ausgerichtete Wissensvermittlung beschrieben. Löbau

Touristische Angebote benötigen qualifizierte Begleiter

Stadtführer übernehmen eine wichtige Rolle bei der Vermittlung der Löbauer Geschichte. Zu den prägenden Themen gehören die historische Altstadt, der Sechsstädtebund, der Gusseiserne Turm auf dem Löbauer Berg, das Haus Schminke und die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt.

Fremdsprachige Führungen können besonders für Besucher aus Polen, Tschechien und anderen Ländern von Bedeutung sein. Der höhere Entschädigungssatz berücksichtigt den zusätzlichen sprachlichen und organisatorischen Aufwand.

Mit den neuen Beträgen soll die ehrenamtliche Arbeit nachvollziehbarer und einheitlicher vergütet werden. Ob die Stadt dadurch auch zusätzliche Stadtführer gewinnen möchte, geht aus der Satzung nicht hervor.

Ehrenamt soll nicht auf eigene Kosten erfolgen

Eine Aufwandsentschädigung ist kein reguläres Gehalt. Sie soll jedoch verhindern, dass ehrenamtlich Engagierte dauerhaft Zeit, Fahrtkosten, Vorbereitung und persönliche Ausgaben vollständig selbst tragen müssen.

Gerade bei regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben können feste Sätze mehr Verlässlichkeit schaffen. Das betrifft sowohl kulturelle und touristische Angebote als auch die Betreuung von Kindern.

Die neue Satzung legt nun transparent fest, welche Beträge für die einzelnen Tätigkeiten vorgesehen sind. Dadurch erhalten Ehrenamtliche und die zuständigen städtischen Einrichtungen eine einheitliche Grundlage für die Abrechnung.

Quellen

– Stadtverwaltung Löbau: Erste Änderung der Ehrenamtsentschädigungssatzung, veröffentlicht im Stadtjournal am 3. August 2026

– Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau: Beschluss zur Änderung der Ehrenamtsentschädigungssatzung vom 2. Juli 2026