Greifswald erschließt in der Stadtrandsiedlung das neue Wohnungsbaugebiet „Südlich Fontanestraße“. Dort entstehen 42 Parzellen, die für Reihenhäuser, Doppelhaushälften und Einfamilienhäuser vorgesehen sind.
Die Grundstücke gehören zum Bebauungsplan Nummer 118. Nach derzeitigem Stand will die Stadt im Sommer 2027 mit der Vermarktung beginnen.
Interessenten können sich bereits jetzt in die sogenannte Bauwilligenliste aufnehmen lassen. Die Stadt setzt dafür eine verbindliche Frist bis zum 31. Dezember 2026.
Vormerkung bis Ende Dezember erforderlich
Nur rechtzeitig eingereichte Anträge können bei der späteren Vergabe nach den Kriterien der städtischen Vergaberichtlinie berücksichtigt werden. Bauwillige sollten ihre Unterlagen deshalb spätestens bis zum Jahresende bei der Stadtverwaltung einreichen.
Anträge nach dem Stichtag werden weiterhin entsprechend ihres Eingangsdatums registriert. Für die Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans 118 können sie jedoch nicht mehr nach den festgelegten Vergabekriterien berücksichtigt werden.
Die Vormerkung soll der Stadt einen Überblick über die Nachfrage geben. Zugleich bildet sie die Voraussetzung für eine Teilnahme am vorgesehenen Vergabeverfahren.
Anmeldung ist noch keine Grundstückszusage
Die Aufnahme in die Bauwilligenliste garantiert kein städtisches Grundstück. Die Stadt prüft und bewertet die Bewerbungen erst während des späteren Vergabeverfahrens.
Entscheidend sind dabei die Vorgaben der kommunalen Vergaberichtlinie. Welche Bewerber tatsächlich eine Parzelle erwerben können, steht deshalb erst nach Abschluss dieses Verfahrens fest.
Auch der angekündigte Vermarktungsbeginn im Sommer 2027 ist bislang eine Planung. Änderungen am Zeitplan sind während der weiteren Erschließung grundsätzlich möglich.
Reihenhäuser, Doppelhäuser und Einfamilienhäuser geplant
Das neue Wohngebiet soll unterschiedliche Formen des individuellen Wohnungsbaus ermöglichen. Die 42 Parzellen sind für Reihenhäuser, Doppelhaushälften und freistehende Einfamilienhäuser vorgesehen.
Der Standort liegt südlich der Fontanestraße in der Greifswalder Stadtrandsiedlung. Die Stadt bereitet dort derzeit die erforderlichen Bauflächen vor.
Antragsunterlagen und Informationen zur Vergaberichtlinie stellt die Stadtverwaltung auf ihrer Internetseite im Bereich Immobilienangebote bereit. Für fachliche Fragen ist das Immobilienverwaltungsamt mit der Abteilung Liegenschaften und Forsten zuständig.
Quelle: Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Pressemitteilung vom 24. August 2026