Für Grundstückseigentümer in Gardelegen steht in dieser Woche der nächste reguläre Zahlungstermin für die Grundsteuer an. Die Stadt weist darauf hin, dass die Jahressteuer grundsätzlich zu jeweils einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig wird.
Damit fällt die dritte reguläre Rate des Jahres auf den kommenden Samstag.
Wer der Stadt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss die Überweisung normalerweise nicht selbst anstoßen.
Steuerbescheid bleibt entscheidend
Wie hoch der konkrete Betrag ausfällt, richtet sich nach dem jeweiligen Grundsteuerbescheid.
Grundsteuer wird auf Grundstücke und Immobilien erhoben und fließt in den kommunalen Haushalt.
Sie zählt zu den wichtigen eigenen Einnahmequellen einer Stadt.
Steuerdebatte beschäftigt Gardelegen ohnehin
Das Thema besitzt in Gardelegen 2026 besondere politische Brisanz.
Die ODZ hat bereits darüber berichtet, dass der Altmarkkreis Salzwedel nach einer Ablehnung im Stadtrat höhere Hebesätze für Grundsteuer B und Gewerbesteuer im Wege der Ersatzvornahme durchgesetzt hat.
Der aktuelle Zahlungstermin ist davon jedoch zu unterscheiden: Er betrifft die reguläre Fälligkeit bereits festgesetzter Grundsteuerbeträge.
Quellen
Hansestadt Gardelegen – Grundsteuer und Zahlungstermine
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