Der Freiberger Stadtrat hat die Benutzungsordnung für städtische Parkanlagen und öffentliche Grünflächen erweitert. Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter dürfen nur auf vorgesehenen Wegen und Plätzen fahren. Dort gilt nun eine Höchstgeschwindigkeit von 15 Kilometern pro Stunde.
Fußgänger und Kinder haben Vorrang
Die neue Regelung stellt ausdrücklich klar, dass Kinder und Fußgänger jederzeit Vorrang besitzen. Nutzer von Fahrrädern oder elektrischen Kleinstfahrzeugen müssen ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen.
Auf Rasenflächen, in Pflanzungen oder außerhalb zugelassener Wege dürfen die Fahrzeuge nicht genutzt werden.
Autos bleiben grundsätzlich ausgeschlossen
Motorisierte Kraftfahrzeuge dürfen weder in die Parkanlagen fahren noch dort abgestellt werden. Ausnahmen gelten unter anderem für Polizei und Rettungsdienste, Fahrzeuge zur Grünflächenpflege und Elektrorollstühle.
Damit will die Stadt verhindern, dass Grünanlagen als Abkürzung oder unerlaubte Parkfläche genutzt werden.
Veranstaltungen müssen rechtzeitig beantragt werden
Für Feste, Kundgebungen, Hochzeiten und andere Veranstaltungen ist grundsätzlich eine Genehmigung der Stadt erforderlich. Dasselbe gilt für Werbeaufsteller, mobile Anlagen, Handel und Dienstleistungen.
Entsprechende Anträge müssen spätestens vier Wochen vor der geplanten Nutzung eingereicht werden. Organisatoren sollten deshalb frühzeitig klären, welche Unterlagen benötigt werden.
Zwei weitere Flächen aufgenommen
Neu in der Benutzungsordnung enthalten sind der Park Johannisfriedhof und die Grünfläche Am Mühlteich.
Die Stadt begründet die Überarbeitung mit verändertem Freizeit- und Mobilitätsverhalten sowie dem Ziel, Grünflächen besser zu schützen und Konflikte zwischen verschiedenen Nutzergruppen zu vermeiden.
Quellen
Stadt Freiberg, Pressemitteilung „Was im Park erlaubt ist – und was nicht“, veröffentlicht am 13. Juli 2026.
Stadt Freiberg, überarbeitete Benutzungsordnung für Parkanlagen und öffentliche Grünflächen.