Ein IT-Projekt aus dem Jahr 2022 hat sich offenbar zu einem jahrelangen Rechtsstreit entwickelt. Dokumente, die der Ostdeutschen Zeitung vorliegen, zeigen eine konkrete Zusammenarbeit eines externen Beraters mit der SWE Digital GmbH, persönliche Zugänge zu SAP-Systemen und detaillierte Projektaufgaben. Spätere Schreiben enthalten dagegen massive Vorwürfe bis hin zu Betrug, Bestechung und Amtsmissbrauch. Eine Prüfung der Unterlagen zeigt allerdings einen entscheidenden Unterschied: Die Projektbeziehung ist dokumentiert – für die schwerwiegenden strafrechtlichen Anschuldigungen liegt bislang kein entsprechender Nachweis vor.
SWE Digital ist die IT-Gesellschaft innerhalb der Stadtwerke Erfurt Gruppe. Das Unternehmen betreut nach eigenen Angaben Software, IT-Infrastruktur, Geschäftsprozesse und Projektmanagement für den Konzern. Aktuell beschäftigt das Unternehmen mehr als 80 Mitarbeiter.
Die jetzt vorliegenden Dokumente führen zurück in den Januar und Februar 2022.
Projekt beschäftigte sich mit intelligenten Messsystemen
Ein Papier zu einer Nachbesprechung vom 18. Januar 2022 zeigt, dass sich das damalige Projekt unter anderem mit der sogenannten MDUS-Schnittstelle beschäftigte.
MDUS steht im energiewirtschaftlichen IT-Umfeld für Systeme zur Verarbeitung und Weitergabe von Messdaten.
In den Unterlagen werden verschiedene Anwendungsfälle beschrieben. Dazu gehören unter anderem die Verarbeitung von Zählerständen, die Einbindung intelligenter Messsysteme sowie technische Schnittstellen zwischen Messsystemen und SAP.
Ein weiteres Dokument von SWE Digital beschreibt konkrete Aufgaben für die Umsetzung.
Genannt werden unter anderem Grund-Customizing, die Unterstützung bei Gerätestammdaten, Webservices, Tests, Koordination, der Go-live sowie eine anschließende Betreuung.
Damit lässt sich aus den Unterlagen eindeutig ableiten, dass es sich nicht lediglich um eine unverbindliche Kontaktaufnahme handelte.
SWE Digital richtete persönliche SAP-Zugänge ein
Besonders deutlich wird die tatsächliche Projektbeteiligung durch E-Mails vom 16. und 17. Februar 2022.
Ein Mitarbeiter aus dem Kunden- und Projektmanagement von SWE Digital übersandte dem externen Berater Zugangsinformationen für mehrere SAP-Systeme.
Aufgeführt werden Entwicklungs-, Test- und weitere Systemumgebungen. SWE Digital bat anschließend ausdrücklich um Rückmeldung, ob der Login erfolgreich funktioniere.
Am folgenden Tag wurden ergänzende SAP-Logon-Daten und eine Anleitung zur Einrichtung verschiedener Systeme übermittelt.
Aus Sicherheitsgründen veröffentlicht die Ostdeutsche Zeitung die in den Unterlagen enthaltenen Kennwörter nicht.
Externer Zugriff wurde ausdrücklich geregelt
Ein weiteres Dokument trägt die Überschrift „Informationssicherheit Externe Nutzer“.
Darin werden umfangreiche Sicherheitsregeln für externe Personen festgelegt, die auf Netzwerke oder Anwendungen der Stadtwerke Erfurt Gruppe zugreifen.
Die Bestimmungen betreffen unter anderem den Umgang mit Zugangsdaten, Fernzugriffe, Datenübertragung, IT-Systeme und vertrauliche Informationen.
Auf der zweiten Seite befindet sich eine unterzeichnete Erklärung vom 7. Februar 2022, wonach der externe Nutzer zur Nutzung der IT-Technik beziehungsweise des Fernzugriffs auf Netze und Anwendungen der SWE-Gruppe autorisiert worden sei und sich zur Einhaltung der Regeln verpflichte.
Auch dieses Dokument stützt die Annahme einer tatsächlichen Einbindung in das Projekt.
Entscheidend ist jedoch der Vertragsweg
Ein E-Mail-Schreiben vom 1. März 2022 liefert einen wichtigen Hinweis darauf, wie die geschäftliche Beziehung organisiert war.
Eine Projektmanagerin der SWE Digital erklärte dem externen Berater darin ausdrücklich, dass SWE keine direkte Rechnung von ihm annehmen oder freigeben werde.
Zur Begründung verwies sie darauf, dass SWE einen Vertrag mit dem Personaldienstleistungs- und Beratungsunternehmen Modis habe. Rechnung und Leistungsnachweis würden von Modis an SWE übermittelt.
Der Berater sollte Fragen zu diesem Vorgang mit seinem Ansprechpartner bei Modis klären.
Damit spricht das Dokument für eine mehrstufige Vertragsbeziehung: SWE Digital auf Auftraggeberseite, Modis als unmittelbarer Vertragspartner und der externe Berater innerhalb dieser Lieferbeziehung.
Ob daneben eigenständige vertragliche Ansprüche zwischen dem Berater beziehungsweise dessen Unternehmen und SWE entstanden, lässt sich allein anhand der vorliegenden Unterlagen nicht abschließend beurteilen.
Aus Projektstreit wird später Markenrechtsstreit
Zwei Jahre später hatte sich die Auseinandersetzung deutlich verschärft.
Im April 2024 machte die HCC-Seite gegenüber SWE Digital offenbar Ansprüche wegen einer behaupteten Markenrechtsverletzung geltend.
Die Antwort der SWE-Seite vom 18. April 2024 fällt eindeutig aus.
Nach interner Prüfung werde eine Markenrechtsverletzung zurückgewiesen. Das beanstandete Zeichen sei von der Mandantin „zu keiner Zeit benutzt“ worden. Deshalb bestehe nach Auffassung der SWE-Seite weder ein Anspruch auf eine Unterlassungserklärung noch auf Schadensersatz.
Damit stehen sich spätestens seit 2024 zwei gegensätzliche Rechtspositionen gegenüber.
Eine gerichtliche Entscheidung, die eine der beiden Auffassungen bestätigt, liegt der Ostdeutschen Zeitung bislang nicht vor.
Staatsanwaltschaftliches Schreiben muss genau gelesen werden
Besondere Vorsicht ist bei einem weiteren Dokument geboten.
Ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Erfurt vom 18. Juli 2024 nennt tatsächlich ein „Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt“ wegen Betruges.
Das Aktenzeichen lautet nach dem vorliegenden Dokument 550 UJs 126643/24. Die Staatsanwaltschaft bat das Amtsgericht Erfurt um Übersendung einer Akte.
Das Schreiben ist damit ein Beleg dafür, dass zu diesem Zeitpunkt ein Ermittlungsverfahren existierte.
Es ist jedoch kein Beleg dafür, dass SWE-Verantwortliche wegen Betruges beschuldigt wurden.
Im Gegenteil: Die Formulierung des Schreibens nennt sowohl die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH als auch HCC im Zusammenhang mit „zum Nachteil von“.
Wer aus diesem Dokument ableiten wollte, die Staatsanwaltschaft habe Betrugsermittlungen gegen Verantwortliche der Stadtwerke bestätigt, würde den Inhalt deshalb überdehnen.
Schreiben von 2026 enthält massive Anschuldigungen
Noch deutlich weiter gehen Vorwürfe in einem Schreiben vom 26. Mai 2026.
Darin werden unter anderem „vorsätzlicher Amtsmissbrauch“, Betrug, Bestechung, Verstöße gegen Marken- und Urheberrechte sowie weitere Straftaten behauptet. Das Schreiben richtet sich nach seinem Erscheinungsbild an politische Adressaten in Erfurt.
Für die journalistische Bewertung ist jedoch entscheidend, wer diese Behauptungen aufgestellt hat.
Das Dokument stammt von Magnus Hugenbruch beziehungsweise der HCC-Seite selbst. Es handelt sich weder um eine Feststellung einer Ermittlungsbehörde noch um einen Gerichtsbeschluss oder einen Beschluss des Erfurter Stadtrates.
Die dort enthaltenen strafrechtlichen Bewertungen dürfen deshalb nicht als erwiesene Tatsachen wiedergegeben werden.
Keine öffentliche Bestätigung der schweren Vorwürfe gefunden
Die Ostdeutsche Zeitung hat zusätzlich öffentlich zugängliche Informationen zur SWE Digital GmbH und zu dem Streit recherchiert.
Auf den offiziellen Internetseiten der Stadtwerke Erfurt wird SWE Digital weiterhin regulär als IT-Tochter des Konzerns geführt. Als Geschäftsführer wird aktuell Mirko Utecht genannt. Das Unternehmen beschreibt sich als Full-Service-Anbieter für Software und IT-Infrastrukturlösungen innerhalb der Stadtwerke-Gruppe.
Eine öffentlich zugängliche amtliche Mitteilung, ein Gerichtsurteil oder eine Anklage, die die in den vorliegenden Schreiben erhobenen Vorwürfe von Bestechung, Amtsmissbrauch oder betrügerischer Nutzung geschützter Software bestätigt, konnte bei der Recherche nicht festgestellt werden.
Auch eine öffentlich dokumentierte abschließende Entscheidung zum Ermittlungsverfahren mit dem genannten Aktenzeichen war nicht auffindbar.
Was die Unterlagen tatsächlich beweisen
Nach Auswertung der Dokumente lassen sich derzeit mehrere Punkte voneinander trennen.
Belegt ist eine reale Projektbeziehung im Jahr 2022.
Belegt ist auch, dass einem externen Berater persönliche Zugänge zu mehreren SAP-Systemen von SWE Digital eingerichtet wurden. Ebenso dokumentiert sind konkrete Projektaufgaben sowie Sicherheitsregeln für seinen Zugriff.
Ebenfalls dokumentiert ist, dass SWE Digital eine direkte Rechnungsstellung ablehnte und auf einen eigenen Vertrag mit Modis verwies.
Schließlich steht fest, dass es spätestens 2024 einen Rechtsstreit um behauptete Markenrechtsverletzungen gab und SWE die Ansprüche ausdrücklich zurückwies.
Nicht belegt ist dagegen durch die bislang vorliegenden Unterlagen, dass Verantwortliche der Stadtwerke Erfurt beziehungsweise SWE Digital Betrug, Bestechung oder Amtsmissbrauch begangen haben.
Genau diese Unterscheidung ist für die weitere Aufarbeitung entscheidend.
Offene Fragen bleiben
Der Vorgang wirft dennoch Fragen auf.
Zu klären wäre insbesondere, wie die Vertragskette zwischen SWE Digital, Modis und den beteiligten externen Unternehmen im Einzelnen ausgestaltet war, welche Leistungen abgenommen und bezahlt wurden und welche Rechte an während des Projekts verwendeten Methoden oder Arbeitsergebnissen tatsächlich bestanden.
Ebenso wäre zu klären, welchen Ausgang das 2024 dokumentierte Ermittlungsverfahren nahm.
Für eine belastbare journalistische Fortsetzung sollten deshalb SWE Digital/Stadtwerke Erfurt, die Staatsanwaltschaft Erfurt sowie Akkodis als Nachfolgeorganisation der damaligen Modis-Strukturen mit konkreten Fragen konfrontiert werden, bevor weitergehende Vorwürfe veröffentlicht werden.
Quellen
Von der Ostdeutschen Zeitung eingesehene Projekt- und Korrespondenzunterlagen aus den Jahren 2022 bis 2026
SWE Digital GmbH / Stadtwerke Erfurt Gruppe
Staatsanwaltschaft Erfurt – Schreiben vom 18. Juli 2024
HCC – vorgelegte Korrespondenz und Anspruchsschreiben
Öffentliche Unternehmensinformationen der Stadtwerke Erfurt