Berlin. Vier Verhandlungsrunden, ein gemeinsames Papier und eine Pressekonferenz: Linke, SPD und Grüne haben am Donnerstag, dem 8. Oktober 2026, ihre Verständigung über den Umgang mit Antisemitismus und organisierter Kriminalität vorgestellt. Damit ist der Weg für Sondierungsgespräche über eine rot-grün-rote Landesregierung frei. Doch gerade die Bedingungen, unter denen diese Einigung zustande kam, werfen schwerwiegende Fragen auf. Warum müssen drei demokratische Parteien erst mühsam Regeln für den Schutz jüdischen Lebens aushandeln? Und warum verbleibt die Entscheidung über mögliche Konsequenzen ausgerechnet bei den Fraktionen selbst?

Vier Verhandlungsrunden für demokratische Selbstverständlichkeiten

Man muss sich den Vorgang vor Augen führen: SPD und Grüne erklären den Umgang mit Antisemitismus zur Voraussetzung für Gespräche mit der Berliner Linken. Es folgen mehrere Verhandlungsrunden, lange Gespräche und schließlich eine schriftliche Vereinbarung.

Nun wird die Einigung öffentlich vorgestellt.

Dabei geht es um Grundsätze, die eigentlich keiner mühsamen Verständigung bedürfen sollten: das Existenzrecht Israels, die Verurteilung antisemitischer Gewalt, den Schutz jüdischer Einrichtungen und die Ablehnung terroristischer Gewalt.

Dass die Parteien diese Grundsätze schriftlich festhalten, ist richtig. Dass dafür offenbar erhebliche politische Differenzen überwunden werden mussten, verlangt jedoch eine Erklärung.

Denn Antisemitismus ist keine gewöhnliche Meinungsverschiedenheit zwischen möglichen Koalitionspartnern. Hier kann es keinen politisch ausgehandelten Mittelweg geben.

Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht, ob die Vereinbarung auf dem Papier überzeugend klingt. Sie lautet, weshalb die gegenseitigen Zweifel überhaupt so groß waren.

Die Linke steht vor einer Vertrauensfrage, die kein Papier allein beantwortet

Die Kontroversen um Teile der Berliner Linkspartei sind der wesentliche Hintergrund der Verhandlungen.

Antisemitische Vorfälle, umstrittene Positionen zum Nahostkonflikt und öffentliche Auseinandersetzungen über den Umgang mit israelfeindlichen Akteuren haben erhebliche Fragen zur politischen Haltung einzelner Mitglieder aufgeworfen.

Die Parteiführung hat inzwischen selbst eingeräumt, dass Grenzen überschritten und jüdische Menschen verunsichert wurden.

Das ist ein bemerkenswertes Eingeständnis.

Doch was folgt daraus?

Wenn eine Partei eigene Grenzüberschreitungen anerkennt, muss sie auch offenlegen, wie diese aufgearbeitet werden. Welche Vorfälle sind gemeint? Welche Verantwortung haben die Beteiligten übernommen? Welche personellen oder politischen Konsequenzen wurden bereits gezogen?

Die heutige Vereinbarung beantwortet nicht sämtliche dieser Fragen.

Die Berliner Linke kann ihre Glaubwürdigkeit nicht allein dadurch wiederherstellen, dass sie ein Dokument mit allgemeinen Grundsätzen unterschreibt.

Sie muss vielmehr zeigen, dass diese Grundsätze auch gegen Widerstände in den eigenen Reihen durchgesetzt werden.

Ein Expertengremium – und am Ende entscheidet die eigene Fraktion

Besonders kritisch ist die vereinbarte Behandlung antisemitischer Vorfälle innerhalb möglicher Koalitionsfraktionen.

Künftig können die Parlamentarischen Geschäftsführer ein dreiköpfiges Expertengremium einschalten, das den jeweiligen Vorfall fachlich bewertet.

Doch über die Konsequenzen entscheidet anschließend die betroffene Fraktion selbst.

Das ist der entscheidende Punkt.

Die Fachleute können eine Einschätzung abgeben. Ob daraus politische Konsequenzen bis hin zu einem Ausschluss entstehen, bleibt jedoch in der Verantwortung der jeweiligen Partei oder Fraktion.

Diese Regelung respektiert zwar die Eigenständigkeit parlamentarischer Fraktionen. Sie schafft aber keine unabhängige Entscheidungsinstanz, die verbindliche Sanktionen verhängen könnte.

Was geschieht also, wenn ein antisemitischer Vorfall fachlich eindeutig bewertet wird, die betroffene Fraktion aber keine ausreichenden Konsequenzen zieht?

Welche Möglichkeiten haben dann die beiden anderen Koalitionspartner?

An diesen Fragen wird sich zeigen, ob die neuen Regeln tatsächlich politische Wirkung entfalten.

SPD und Grüne müssen erklären, weshalb ihre Bedenken ausgeräumt sind

Auch SPD und Grüne haben sich mit der heutigen Entscheidung in eine Position gebracht, in der sie besonders genau an ihren eigenen Aussagen gemessen werden können.

Sie hatten verbindliche Zusagen von der Linken verlangt. Die Sorgen waren offenkundig so erheblich, dass reguläre Sondierungen zunächst nicht aufgenommen wurden.

Jetzt gilt diese Hürde als überwunden.

Die Parteien müssen deshalb nachvollziehbar erklären, welche konkreten Zugeständnisse den Ausschlag gegeben haben.

Ein Verfahren zur Bewertung antisemitischer Vorfälle ist zweifellos besser als das Fehlen eines solchen Verfahrens. Es ist allerdings nicht mit einer Garantie für konsequentes Handeln gleichzusetzen.

SPD und Grüne müssen sich insbesondere fragen lassen, welche politischen Folgen sie ziehen würden, wenn eine künftige Koalitionsfraktion die angekündigten Regeln nur unzureichend anwendet.

Wer rote Linien öffentlich zur Voraussetzung einer Regierungsbildung macht, übernimmt Verantwortung für deren Durchsetzung.

Diese Verantwortung endet nicht mit einer Pressekonferenz.

Selbst Boris Pistorius äußert erhebliche Bedenken

Wie tief die Zweifel an der Berliner Linken reichen, zeigen die Äußerungen von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius.

Der SPD-Politiker kritisierte den Umgang der Berliner Linkspartei mit Antisemitismus, ihre umstrittenen Kontakte zum kriminellen Clan-Milieu sowie Positionen gegenüber Polizei und Verfassungsschutz.

Eine Zusammenarbeit mit der Berliner Linken unter diesen Umständen sei für ihn nicht vorstellbar.

Zugleich unterschied Pistorius ausdrücklich zwischen dem Berliner Landesverband und anderen Teilen der Linkspartei und warnte davor, sie pauschal mit der AfD gleichzusetzen.

Seine Kritik verdeutlicht: Die Zweifel kommen keineswegs nur von politischen Gegnern außerhalb des möglichen Regierungsbündnisses.

Die Berliner SPD steht damit vor der Aufgabe, auch innerhalb ihrer eigenen Partei zu erklären, weshalb die Vereinbarung vom Donnerstag eine ausreichende Grundlage für weitere Gespräche bietet.

Auch bei der organisierten Kriminalität bleiben Fragen

Neben dem Antisemitismus spielte der Umgang mit organisierter Kriminalität eine wichtige Rolle.

Die Parteien haben vereinbart, Kontakte zu Personen und Strukturen der organisierten Kriminalität auszuschließen und konkrete Hinweise auf Verstöße zu untersuchen.

Hintergrund sind unter anderem die öffentlich diskutierten Kontakte des Linken-Bundestagsabgeordneten Ferat Koçak zu einem Angehörigen einer mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebrachten Großfamilie.

Koçak räumte den Kontakt ein, bezeichnete ihn als Fehler und zog persönliche Konsequenzen. Eine strafbare Beteiligung an organisierter Kriminalität ist damit nicht belegt.

Gerade diese Unterscheidung ist wichtig.

Dennoch bleibt für ein mögliches Regierungsbündnis die Frage, wie es künftig mit politisch problematischen Kontakten umgehen will.

Der Grundsatz, dass politische Mandatsträger keine Beziehungen zu kriminellen Netzwerken pflegen sollen, müsste unabhängig von Parteizugehörigkeit und Koalitionsinteressen gelten.

Ob die neue Vereinbarung hierfür tatsächlich ausreichende Regeln schafft, muss sich in der Praxis zeigen.

Die Vereinbarung enthält auch konkrete Schutzmaßnahmen

Eine kritische Betrachtung darf nicht übergehen, dass das gemeinsame Papier durchaus weitreichende Vorhaben enthält.

Die Parteien bekennen sich ausdrücklich zum Existenzrecht Israels, verurteilen das Massaker der Hamas vom 7. Oktober 2023 und wollen antisemitischer Gewalt sowie der Verharmlosung von Terror entgegentreten.

Jüdische Einrichtungen sollen dauerhaft geschützt, Polizei und Verfassungsschutz bei der Bekämpfung antisemitischer Bedrohungen gestärkt und Schutzkonzepte an Hochschulen ausgebaut werden.

Auch die Förderung jüdischen Lebens und eine mögliche Ergänzung der Berliner Verfassung werden angekündigt.

Das sind konkrete politische Absichten.

Aber zwischen einer Absichtserklärung und ihrer Umsetzung liegt ein erheblicher Unterschied.

Für die Bewertung einer künftigen Regierung wird entscheidend sein, welche dieser Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden, wie sie finanziert werden und welche Verantwortlichen bei Schwierigkeiten die Konsequenzen tragen.

Berlin braucht mehr als einen demonstrativen Schulterschluss

Die Hauptstadt trägt eine besondere historische Verantwortung.

Von Berlin aus organisierten die Nationalsozialisten die Entrechtung, Verfolgung und Ermordung von Millionen europäischen Juden.

Heute leben hier jüdische Menschen, die ihre Religion, Herkunft und Identität ohne Bedrohung und Einschüchterung zeigen können müssen.

Wer in Berlin Regierungsverantwortung übernehmen möchte, muss diesen Schutz nicht nur versprechen, sondern zuverlässig gewährleisten.

Dabei muss Antisemitismus unabhängig davon bekämpft werden, aus welchem politischen oder gesellschaftlichen Milieu er kommt.

Die Berliner Regierungsbildung darf diesen Grundsatz nicht relativieren.

Genauso wenig darf berechtigte Kritik an der israelischen Regierung pauschal als Antisemitismus behandelt werden. Gerade ein konsequenter Kampf gegen Judenfeindlichkeit verlangt eine genaue Unterscheidung zwischen politischem Widerspruch und antisemitischer Hetze.

Der wahre Test kommt erst nach der Pressekonferenz

Linke, SPD und Grüne haben mit ihrer Verständigung ein politisches Hindernis auf dem Weg zu einer möglichen Koalition beseitigt.

Das ist zunächst ein Verhandlungsergebnis – noch kein Nachweis einer gemeinsamen politischen Haltung, die auch in schwierigen Situationen Bestand hat.

Die Berliner Linke wird daran zu messen sein, wie sie mit konkreten antisemitischen Vorfällen in ihren Reihen umgeht.

SPD und Grüne werden daran zu messen sein, ob ihre angekündigten Bedingungen auch dann gelten, wenn Konsequenzen die angestrebte Regierungszusammenarbeit gefährden könnten.

Die heute präsentierte Einigung verdient deshalb keine pauschale Verurteilung, aber auch keinen Vertrauensvorschuss allein aufgrund ihrer feierlichen Vorstellung.

Die entscheidende Frage bleibt: Sind diese Grundsätze tatsächlich unverrückbar – oder gelten sie nur so lange, wie ihre Durchsetzung politisch bequem ist?

Diese Frage kann keine Pressekonferenz beantworten.

Das können nur die Entscheidungen, die danach folgen.