Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Ausschreibung ihrer Arbeitsstipendien im Bereich Film und Video für das Jahr 2027 gestartet.

Bewerben können sich professionell tätige Filmemacherinnen sowie trans, inter und nicht-binäre Filmschaffende, die ihren Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz in Berlin haben. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Je nach bewilligter Dauer kann ein Stipendium insgesamt zwischen 8.000 und 12.000 Euro umfassen.

Monatlich 2.000 Euro über mehrere Monate

Die Arbeitsstipendien werden für einen Zeitraum von vier, fünf oder sechs Monaten vergeben. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen von jeweils 2.000 Euro.

Daraus ergeben sich folgende mögliche Fördersummen:

  • vier Monate: insgesamt 8.000 Euro,
  • fünf Monate: insgesamt 10.000 Euro,
  • sechs Monate: insgesamt 12.000 Euro.

Über die eingereichten Bewerbungen berät eine von der Berliner Kulturverwaltung berufene Jury.

Alle Phasen einer Filmproduktion können gefördert werden

Die Förderung ist nicht auf Dreharbeiten oder die technische Fertigstellung eines Films beschränkt. Nach Angaben der Senatsverwaltung können grundsätzlich alle Phasen der Realisierung künstlerischer Filme unterstützt werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • erste Recherchen,
  • Stoff- und Projektentwicklung,
  • Erstellung eines Drehbuchs,
  • Vorbereitung der Dreharbeiten,
  • eigentliche Dreharbeiten,
  • Schnitt und Postproduktion.

Das Stipendium soll Filmschaffenden ermöglichen, sich künstlerisch weiterzuentwickeln und konkrete Arbeitsvorhaben umzusetzen.

Hauptwohnsitz in Berlin ist Voraussetzung

Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Filmschaffende, die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Die Ausschreibung gilt ausdrücklich für Frauen und TIN-Personen. Die Abkürzung steht in der Pressemitteilung für trans, inter und nicht-binäre Personen.

Weitere Voraussetzungen und die vollständigen Förderbedingungen sind dem Informationsblatt des Förderprogramms zu entnehmen.

Antrag wird ausschließlich online gestellt

Die Bewerbung erfolgt über das ServicePortal Berlin.

Interessierte sollten die dort verlangten Unterlagen rechtzeitig vorbereiten. Je nach Förderprogramm können dazu unter anderem eine Beschreibung des künstlerischen Vorhabens, Arbeitsproben, Angaben zum beruflichen Werdegang und ein Zeitplan gehören.

Welche Dokumente für diese Ausschreibung konkret verpflichtend sind, ergibt sich aus den veröffentlichten Antrags- und Förderbedingungen.

Bewerbungsschluss am 1. Oktober

Die Frist für die Online-Bewerbung endet am:

Donnerstag, 1. Oktober 2026, um 11 Uhr.

Da es sich um ein digitales Antragsverfahren mit einer festen Uhrzeit handelt, sollten Bewerbungen nicht erst unmittelbar vor Fristende eingereicht werden. Technische Schwierigkeiten oder fehlende Unterlagen können eine rechtzeitige Übermittlung verhindern.

Eine Verlängerung der Frist wird in der Pressemitteilung nicht angekündigt.

Informationsveranstaltung zur Antragstellung

Zusätzlich ist eine Online-Informationsveranstaltung vorgesehen.

Veranstaltet wird sie gemeinsam vom Beratungszentrum Kreativ Kultur Berlin der Kulturprojekte Berlin GmbH und der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Interessierte sollen dort Informationen zum Arbeitsstipendium und zum Antragsverfahren erhalten. Außerdem besteht die Möglichkeit, Mitarbeitenden der Senatsverwaltung konkrete Fragen zu stellen.

Ein Datum oder eine Uhrzeit für diese Informationsveranstaltung ist in der vorliegenden Pressemitteilung nicht genannt.

Unterstützung für künstlerische Weiterentwicklung

Arbeitsstipendien unterscheiden sich von einer reinen Produktionsförderung.

Sie sollen nicht nur einzelne Rechnungen oder technische Ausgaben finanzieren, sondern den Geförderten einen zeitlichen und finanziellen Freiraum für ihre künstlerische Arbeit verschaffen. Gerade bei Recherche, Drehbuchentwicklung und Postproduktion entstehen häufig lange Arbeitsphasen, in denen noch keine oder nur geringe Einnahmen erzielt werden.

Die monatliche Förderung kann dazu beitragen, dass Filmschaffende ihre Projekte konzentrierter bearbeiten.

Jury entscheidet über die Bewerbungen

Welche Projekte gefördert werden, entscheidet nicht allein die Verwaltung.

Eine berufene Jury bewertet die eingegangenen Bewerbungen. Zu den möglichen Kriterien gehören die künstlerische Qualität, die bisherige professionelle Tätigkeit, die Plausibilität des Vorhabens und die Bedeutung des Stipendiums für die weitere Entwicklung.

Die genauen Bewertungskriterien sollten dem Informationsblatt und den Förderbedingungen entnommen werden.

Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt

Die Senatsverwaltung weist darauf hin, dass die Vergabe vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel erfolgt.

Damit ist die Ausschreibung zwar eröffnet, die tatsächliche Zahl und Finanzierung der Stipendien hängt jedoch von den für 2027 bereitstehenden Mitteln ab.

Eine konkrete Gesamtsumme oder Zahl der zu vergebenden Stipendien nennt die Pressemitteilung nicht.

Ausschreibung im Überblick

Förderbereich: Film und Video
Förderjahr: 2027
Zielgruppe: professionell tätige Frauen und TIN-Filmschaffende
Wohnsitz: Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz in Berlin
Dauer: vier, fünf oder sechs Monate
Förderung: monatlich 2.000 Euro
Gesamthöhe: 8.000 bis 12.000 Euro
Antragstellung: online über das ServicePortal Berlin
Bewerbungsschluss: 1. Oktober 2026, 11 Uhr
Auswahl: Entscheidung nach Beratung durch eine Jury

Berlin schreibt für 2027 erneut Arbeitsstipendien im Bereich Film und Video aus.

Gefördert werden professionelle Filmemacherinnen sowie trans, inter und nicht-binäre Filmschaffende mit Hauptwohnsitz in Berlin. Die Stipendien laufen über vier bis sechs Monate und werden mit monatlich 2.000 Euro ausgestattet.

Unterstützt werden können sämtliche Phasen eines künstlerischen Filmprojekts – von der Recherche und Drehbuchentwicklung bis zu Dreharbeiten und Postproduktion. Bewerbungen müssen spätestens am 1. Oktober 2026 um 11 Uhr online eingereicht werden.

Quelle

– Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: Pressemitteilung „Beginn der Ausschreibung der Arbeitsstipendien für Filmemacher*innen für 2027“, 22. Juli 2026.